BND Kosovo Skandal

http://www.bnd-kosovo-skandal.de/
siehe auch
http://balkanblog.org/2010/02/13/der-bnd-skandal-kosovo/Mittwoch, 26. Mai 2010, 10:28 Uhr
Ex-BND-Mann zu Haft verurteilt
Ein früher im Kosovo eingesetzter Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) muss wegen Betrugs für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Anton Robert K. wurde am Mittwoch vom Oberlandesgericht München unter anderem des Betrugs in 21 Fällen für schuldig gesprochen. Sein Lebensgefährte Murat A. wurde ebenfalls wegen Betrugs verurteilt. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Die Bundesanwaltschaft hatte K. das Offenbaren von Staats- und Dienstgeheimnissen sowie Betrug vorgeworfen. Gegen A. wurde der Vorwurf des „Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen“ im Laufe der Verhandlung fallen gelassen. Ihm hatten die Ankläger die Beteiligung an den Betrugstaten zur Last gelegt.
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Prozeßverlauf
26.05.2010
BND floppt mit Landesverrats- und Spionagevorwurf / Hohe Strafen aus Gründen der Staatsräson? / Revision angekündigt
Wegen des Vorwurfs, ein ehemaliger Resident des Bundesnachrichtendienstes habe seinen Dienstherrn in zwei Jahren um insgesamt 14.700 € zugunsten seines Dolmetschers betrogen, während er selbst über 7.000 € monatlich verdiente, wird kaum einer der zahlreichen Zuschauer und Pressevertreter den Weg zur Urteilsverkündung im Sitzungssaal des Oberlandesgerichtes München auf sich genommen haben.
Und dennoch war es so. Harte Strafen von zwei Jahren und drei Monaten für den Angeklagten Anton K. und ein Jahr und zwei Monaten zur Bewährung für seinen Lebensgefährten und ehemaligen Dolmetscher Murat A. verhängten die Richter zum vorläufigen Abschluß eines über zwei Jahre dauernden Strafverfahrens.
Ins Rollen gekommen war der Fall Anfang des Jahres 2008, weil der BND nach einer Meldung der Ex-Frau des Angeklagten Anton K. über angebliche „Wesensveränderungen“ vermutete, der mit dem Aufbau einer umstrittenen Residentur im Kosovo beauftragte Resident habe sich von seinem Dolmetscher in eine „Romeo-Falle“ locken lassen, über ihn umfangreiche Geheimdokumente an andere Nachrichtendienste geliefert und zusätzlich das gesamte von ihm selbst aufgebaute Quellennetz des BND im Kosovo verraten. Von einem „Super-Gau“ des deutschen Auslandsgeheimdienstes auf dem Balkan mutmaßten damals Geheimdienstexperten.
Gespannt durften deshalb auch die Zuhörer erwarten, was von diesem an Zeiten des „Kalten Krieges“ erinnernden Vorwurf nun übrig bleiben würde. Nachdem bereits die Bundesanwaltschaft in ihrem Schlußplädoyer eingeräumt hatte, daß der Dolmetscher Murat A. wohl nicht wie von ihr bis dahin behauptet, für andere Nachrichtendienste oder die organisierte Kriminalität spionierte, sah sich der 6. Senat des Oberlandesgerichtes München nun offenbar gezwungen, selbst den danach noch verbliebenen, schon stark reduzierten Vorwurf des Offenbarens eines einzigen Staatsgeheimnisses wegen einer angeblich sensitiven Übersicht über die muslimische Sekte der „Vehabisten“ im Kosovo aus dem Jahr 2006 fallen zu lassen. Auch die von BND und Bundesanwaltschaft behauptete Weitergabe von umfangreichen geheimen Daten, Dateien und Abrechnungen habe sich nicht bestätigt.
Die Übersicht zu „Vehabisten“ im Kosovo hatte der Angeklagte Anton K. als Resident seinem mit Wissen der BND-Vorgesetzten bei über 160 vertraulichen Gesprächen mit örtlichen Informanten, Übersetzungen und auch der Beschaffung von Informationen zum Thema ‚Vehabisten‘ eingesetzten Dolmetscher gezeigt, um hierzu weitere Recherchen zu ermöglichen. Das Dokument gab selbst den ermittelnden BND-Beamten Rätsel auf, die es im Verfahren mit einem anderen Papier verwechselten und verschiedene Varianten zu dessen angeblicher Einstufung angaben.
Was Bundesanwaltschaft und BND mit Blick auf die behauptete geheimdienstliche Agententätigkeit des Angeklagten Murat A. indessen jedenfalls zum hochsensiblen „Staatsgeheimnis“ aufplusterten, ordnen die Richter nunmehr nur noch als bloßes Dienstgeheimnis ein. Weil er das Dokument im Dienst erhalten habe, hätte es der Angeklagte Anton K. für sich behalten müssen. Unerheblich, ob er der Meinung war, der Einsatz der Übersicht ermögliche ihm weitere Erkenntnisse für den Bundesnachrichtendienst. Ein Dienstgeheimnis habe der Angeklagte Anton K. schließlich auch verletzt, weil er seinem Dolmetscher und Lebensgefährten die Decknamen dreier Vorgesetzter offenbart und diese auch noch als „großer Chef“, „kleiner Chef“ und „Personalchefin“ bezeichnet hat. Hierdurch habe er es seinem Dolmetscher ermöglicht, Rückschlüsse auf Strukturen des BND zu ziehen und dadurch zur Identifizierung möglicher Zielpersonen für feindliche Nachrichtendienste beigetragen. Allerdings blieb es erst der Gerichtsverhandlung vorbehalten, diese und andere Vorgesetzte sowohl dem Mitangeklagten Murat A., als auch der anwesenden Öffentlichkeit nun persönlich und von Angesicht zu Angesicht vorzustellen.
Begründung und Strafmaßzumessung des Gerichts veranlaßten den Verteidiger des Angeklagten Anton K., Rechtsanwalt Sascha Jung im Anschluß an die Verkündung des Urteils denn auch zu der sarkastischen Bemerkung: „Wenn dieser Prozeß eines gezeigt hat, dann daß es nicht ratsam ist, sich mit dem Bundesnachrichtendienst auf eine Zusammenarbeit einzulassen. Denn wer für diesen Dienst im Ausland tagtäglich in einer Grauzone agiert und Abwägungsentscheidungen trifft, scheint im Ernstfall damit rechnen zu müssen, ganz schnell und von allen Vorgesetzten und Kameraden verlassen allein zu stehen.“
Dem pflichtete auch Rechtsanwalt Christian Stünkel bei, dessen Mandant Murat A. durch den Bundesnachrichtendienst öffentlich nicht nur als „angeblicher Super-James-Bond“ der geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland verdächtigt worden war, sondern den der Bundesnachrichtendienst im Kosovo „schlicht und ergreifend verheizt“ habe. „Daß sich die Republik Mazedonien oder die im Auftrag des Bundesnachrichtendienstes ausgeforschten Personen und Gruppen auf dem Balkan wegen seiner Tätigkeit für den BND bei ihm melden könnten, scheint in diesem Dienst überhaupt niemand zu interessieren.“
Übereinstimmend wiesen beide Verteidiger zudem darauf hin, daß im Prozeß an 30 Verhandlungstagen in aller Öffentlichkeit wesentlich mehr Geheimnisse offenbart wurden, als dies nun noch dem Angeklagten vorgeworfen wird. Während der Zeugeneinvernahmen kamen nicht nur zahlreiche Interna, Dienstnamen, Funktionen und Strukturen des BND zur Sprache. Nein, selbst der Klarname eines ehemaligen Agenten wurde in aller Öffentlichkeit ausgeplaudert, weil der Bundesnachrichtendienst diesen in der zu verlesenden Aussagegenehmigung aufgeführt hatte, obwohl der Zeuge nur unter seinem Dienstnamen aussagen sollte. Ein Journalist fühlte sich daher zu der bangen Frage veranlaßt, ob er jetzt alle seine Prozeßmitschriften vernichten müsse.
Zum Jubel gibt der Ausgang des Prozesses im Ergebnis weder auf Seiten des Bundesnachrichtendienstes noch der Angeklagten Anlaß. Zwar liegt nun offen, daß der Bundesnachrichtendienst sich in den Verdachtshypothesen gegen seinen ehemaligen Kosovo-Residenten völlig verrannt hatte, was kein gutes Licht auf den Realitätssinn und die Fähigkeit zur besonnenen Krisenrektion in dieser Behörde wirft, wo selbst hanebüchene Verschwörungstheorien leicht offene Ohren zu finden scheinen. Hart bestraft wurden aber auch die beiden Angeklagten, allerdings im Ergebnis wegen eines Vorwurfes, den die Bundesanwaltschaft im Sommer vergangenen Jahres erst nachschob, als selbst rechtswidrige Ermittlungsbemühungen nicht dazu geführt hatten, die ursprüngliche BND-Hypothese von Landesverrat und geheimdienstlicher Agententätigkeit eines „Schwulen-Pärchens“ zu erhärten.
„Gründe der Staatsräson“ vermutete deshalb auch ein Zuschauer hinter den hohen Strafen für ein Delikt, das eigentlich nicht vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts, sondern eher dem Amtsrichter verhandelt würde. Die Verteidigung hatte im Prozeß mehrfach eine zu enge Verschränkung von Bundesanwaltschaft und Bundesnachrichtendienst beanstandet, die sich massiv auf die Beweisaufnahme auswirken mußte.
Nach Urteilsverkündung sah man die urteilenden Richter des Senats, die beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft und die Leiterin des BND-Untersuchungsreferats noch in trauter Runde im Café Asma hinter dem Gerichtsgebäude…
Die beiden Angeklagten kündigten umgehend an, gegen die Urteile Revision einzulegen. Ihren Kampfeswillen hätten sie nicht verloren und durch das harte Los werde die gemeinsame Liebe zueinander nur bestärkt: “Nicht wir haben den Staat verraten, der Staat hat uns verraten.“