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Ex-Berliner General Staatsanwalt Karge, über die Missbrauch der Justiz durch Politiker und die Weisungs gebundene Justiz

Es gibt ja noch viel mehr Richter auch in Ruhestand, welche schwer das Deutsche Justiz System kritisieren!

Justiz in der Krise oder Krisenjustiz?
Dr. Alexander von Paleske - Der ehemalige Berliner Generalstaatsanwalt Dr. Hans-Jürgen Karge im Interview.

Hans-Jürgen Karge

Dr.Hans-Jürgen Karge

- Er war der Leiter der grössten Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik in Berlin Moabit von 1995-2006, damit Chef einer Behörde von 1000 Justizbediensteten darunter 350 Staatsanwälten.

- Er war umstritten. Die damalige Berliner Justizsenatorin Karin Schubert wollte ihn loswerden und schickte ihn in den vorzeitigen Ruhestand. Er klagte dagegen, die Berliner Verwaltungsgerichte versetzten der SPD-Senatorin Karin Schubert eine juristische Ohrfeige, er blieb im Amt.

- Er handelte sich Kritik von vielen Seiten ein , durch Äusserungen wie „Regelverstösse müssen zu Sanktionen führen, das ist überall so, von primitiven Buschnegern bis zu den wilden Tieren“ .

- Er forderte härtere Strafen und schnellere Verhaftungen.

- Ihm wurde Führungsstil nach Gutsherrenart in der Presse vorgeworfen.

- Er klärte den Schiedsrichterskandal auf

- Er führte die Ermittlungen gegen Michel Friedmann, den Medienstar und Multifunktionär, der schliesslich wegen Drogendelikten verurteilt wurde.

- Er wehrte sich vehement gegen politische Einflussnahmen auf Strafverfahren insbesondere im Zusammenhang mit dem Berliner Bankenskandal..

- Er trat 1965 in die SPD ein, und nach 43 Jahren Mitgliedschaft im vergangenen Jahr nach der Ypsilanti-Affäre wieder aus.

- Er war mein Ausbilder während meiner Referendarzeit bei der Staatsanwaltschaft in Darmstadt im Jahre 1974.

- Der ZEIT Herausgeber Michael Naumann bezeichnete ihn in einer Talkshow mehrfach als „durchgeknallten Staatsanwalt“ was Naumann eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung einbrachte. Im vergangenen Monat hob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese Verurteilung allerdings wieder auf.

Es handelt sich um Dr. Hans-Jürgen Karge, den ich nach 34 Jahren nun als „Unruheständler”, mittlerweile als Rechtsanwalt zugelassen, wiedertraf und für ein Interview gewinnen konnte.

Dieses Interview ist notwendigerweise lang, weil es nahezu alle aktuellen Probleme der heutigen Strafjustiz behandelt, aus der Sicht eines ehemaligen Generalstaatsanwalts, der nach wie vor kein Blatt vor den Mund nimmt, und deshalb haben wir es nicht gekürzt oder in Teile zerlegt.

Herr Karge, Sie sind mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, trotz Ruhestands, kürzlich wieder in die Schlagzeilen gelangt. Wie haben Sie diese Entscheidung aufgenommen?

Ich halte die Entscheidung für falsch, weil der Amtsträger, Leiter der Staatsanwaltschaft, behandelt wird, wie ein Politiker im Wahlkampf. Der Leiter einer Staatsanwaltschaft in Deutschland soll aber nicht politischer Beamter sein, sondern sachbezogen ermitteln und dann muss er sich auch nicht so behandeln lassen, wie das im Wahlkampf unter Politikern so üblich ist.

Sie sind ja jemand, der gerne sich pointiert ausdrückt und auch vor kräftigen Formulierungen nicht zurückschreckt, wird man da nicht automatisch an den seinerzeitigen Schmid-Spiegel Fall des Bundesverfassungsgerichts erinnert, wonach auf groben Klotz ein grober Keil gehört?

Ja, aber auch das sind politische Auseinandersetzungen. Die Äusserung von Herrn Naumann, den ich persönlich nicht kenne und der mich nicht kennt, bezog sich auf Einzelheiten eines Strafermittlungsverfahrens (gegen Michel Friedmann, der Verf.), und da müssen andere Regeln gelten. Die Staatsanwälte müssen vor irgendwelchen Verleumdungen geschützt werden.

Was war denn eigentlich nach Ihrer Auffassung der Hintergrund gewesen für die Äusserung des Herrn Naumann, der Sie als „durchgeknallten Staatsanwalt“ bezeichnete bzw. verleumdete?

Die Staatsanwaltschaft in Berlin hatte das Problem, einen Prominenten der deutschen Medienlandschaft zunächst als Zeugen zu haben und dann festzustellen, dass der Herr auch Rauschgift genommen hatte, sodass er zum Beschuldigten wurde. Dieser Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz , der dann ja auch gerichtlich bestätigt wurde, führte zu Durchsuchungen, und hat bei Bundestagsabgeordneten und vielen Journalisten grosses Interesse erregt, weil man wissen wollte, wer ausserdem noch sich dieser ukrainischen Damen bedient hatte.

Es waren ja wohl gerade auch die Art und Weise der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten, ich glaube es war seinerzeit durch die GSG9, die Ihnen den Ruf eintrug, ein besonders aggressiver Hardliner zu sein. Wie stehen Sie denn heute dazu?

Also Hardliner, da würde ich mich gar nicht dagegen wehren, aber das hat mit diesem Verfahren überhaupt nichts zu tun. Ein Berliner Kollege ist nach Frankfurt gefahren und hat dort durchsucht, ohne dass ich dabei war, oder Einzelheiten festgelegt habe.

Es hatte – bis zu den Beschimpfungen des Herrn Naumann – auch keinerlei Auffälligkeiten gegeben, weder von dem Beschuldigten, noch von seinem Verteidiger. Die Aufregung beruhte ausschliesslich darauf, dass wir uns getraut haben, bei diesem Prominenten mal nachzugucken.

Sie sind nun seit drei Jahren Pensionär und mittlerweile Rechtsanwalt geworden . Wie sehen Sie denn eigentlich ihre frühere Tätigkeit aus der Sicht desjenigen, der, ich sag das mal salopp, „auf die andere Seite der Barrikade“ gewechselt ist?

Ich habe mich auf der früheren Barrikadenseite (als Staatsanwalt der Verf) wohler gefühlt , weil es, wie ich jetzt feststelle, sehr schwer ist, mit Staatsanwaltschaften und Behörden „von aussen“ zu kommunizieren . Die Kommunikation wird schlicht verweigert und man steht mit seinen Mandanten ziemlich einsam vor hohen Mauern.

Wäre es nicht sinnvoller, wenn man als Staatsanwälte z.B. berufserfahrene Rechtsanwälte berufen würde, statt Berufsanfänger mit Prädikatsexamina?

Das halte ich seit 40 Jahren für zwingend nötig. Das ist ein alter Reformvorschlag aus den Jahren 1968ff. Derartige Reformforderungen sind in Deutschland auch nicht ansatzweise umgesetzt worden. Wenn man mit Juristen aus dem anglo-amerikanischen Bereich spricht, die 28 jährige Berufsanfänger z.B. als Richter hier vorfinden, dann verstehen diese Leute die Welt nicht mehr.
Man muss eigentlich die Festungen der Justiz von aussen erst einmal kennengelernt haben, um dann, wenn man drinnen ist, es besser zu machen.

Kommen wir noch einmal auf Ihre Karriere zurück. Berlin war ja der Höhepunkt und Abschluss einer langen Karriere als Staatsanwalt, zunächst in Darmstadt, dann als Referent im hessischen Justizministerium, dort zuständig für die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten, dann abgeordnet zur Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, dann betraut mit dem Aufbau einer Staatsanwaltschaft in Thüringen, später als leitender Staatsanwalt in Marburg und schliesslich Berlin.
Aus Ihrer Sicht, was war Ihre beste Dienstzeit?

Die am meisten befriedigende Zeit war der Aufbau einer Staatsanwaltschaft in Thüringen, wo wir mit SED-Staatsanwälten, die ihre Parteibücher zurückgegeben hatten, eine Staatsanwaltschaft im westlichen Sinne wiederaufgebaut haben. Die Staatsanwaltschaften nach westlicher Prägung wurden ja kurz nach Gründung der DDR abgeschafft.

………………….
Kommen wir auf die Verhältnisse in Berlin zurück
Dort hat es ja in den Jahren Ihrer Tätigkeit einigen Ärger gegeben, der schliesslich dazu führte, dass man versucht hat, sie vorzeitig in den Ruhestand zu schicken, ein vergeblicher Versuch allerdings.
Können sie das aus ihrer Sicht noch einmal schildern, was zu diesem Zerwürfnis mit dem Berliner Senat geführt hat

Es gab in Berlin den verständlichen und ehrenwerten Versuch der Grünen, die Grosse Koalition zu Fall zu bringen. Und in diesem Zusammenhang hat man das von der Grossen Koaltion, nicht von der CDU alleine, verwirklichte Bankenprojekt in Berlin unter Beschuss genommen, und hat mit Strafanzeigen versucht, dem führenden CDU Mann, dem Herrn Landowsky, Straftaten nachzuweisen.

Die Staatsanwaltschaft hat sich redlich und ernsthaft bemüht, und hat, wenn ich das mal so sagen darf, „aufgerüstet,“ um die Fälle aufzuklären.

Aber es ging den politisch Interessierten nicht schnell genug . Man hat mir, der ich eigentlich mehr dafür bekannt war als Hardliner kräftig anklagen zu wollen, vorgeworfen, ich würde die Anklage sabotieren, was mir fernlag . Und man hat im politischen Untersuchungsausschuss verkündet, dass und wann Anklage erhoben würde.

Die damalige Justizsenatorin hat sich leider auch vor diesen Wagen spannen lassen und erklärt, sie werde persönlich dafür sorgen, dass jetzt und zwar sofort angeklagt wird.

Dem habe ich mich widersetzt, denn wir waren zu dieser Zeit nicht in der Lage, hinreichenden Tatverdacht schon zu belegen. Es darf in einem Rechtsstaat nicht sein, dass irgendwelche Parlamentarier, Minister oder SenatorInnen bekannt geben, wann und wer angeklagt wird. Das war selbst in der DDR so nicht üblich, die haben das etwas eleganter gemacht.

Und gegen diese Versuche, aus parteipolitischen Gründen die Staatsanwaltschaft in Berlin zu bestimmten Zeitpunken zu bestimmten Anklagen zu zwingen, habe ich mich gewehrt. Dies hat mir die Parteipolitik nicht verziehen.

Damit sind wir beim nächsten Punkt angekommen, nämlich der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft wird ja vom Gesetz als objektive Behörde bezeichnet, einige meinen, sie sei die objektivste Behörde, aber de facto ist es ja so, dass von Seiten der Landesregierungen in diese Staatsanwaltschaften oftmals „hineinregiert“ wurde und wird, auch dass der Generalstaatsanwalt als „politischer Beamter“ jederzeit in den Ruhestand versetzt werden kann, sind keine guten Voraussetzungen, dass die Staatsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege absolut unabhängig von irgendwelchen parteipolitischen Auseinandersetzungen ist und ihren Aufgaben nachkommen kann.

Auch das ist ein mindestens 40 Jahre altes Reformprojekt. Die Staatsanwaltschaft muss aus dem Weisungsrecht der Ministerien herausgeholt werden. Jetzt, nach so vielen Jahren, gibt es auch wieder erste Ansätze in Norddeutschland . Die Bevölkerung glaubt, und die Minister meinen, dementsprechend sich verhalten zu sollen, dass die Justizminister staatsanwaltschaftliche Funktionen haben. Die haben sie nicht.

Die Minister sind, wie ein früherer Berliner Justizsenator sagte , so eine Art von Betriebschef. Sie müssen die Resourcen bereitstellen, was sie unzulänglich tun, aber sie haben auf die Frage: Anklage ja oder nein, keinen parteipolitischen Einfluss zu nehmen.
Ein Fortschritt ist, dass inzwischen die Generalstaatsanwälte keine “politischen Beamten” mehr sind, was ihre Position stärkt, aber parteipoltische Einflussnahmen noch nicht ausschließt.

Die Richterschaft als Justiz ist nur so lange unabhängig, wie auch die Staatsanwaltschaft von parteipolitischen Weisungen frei ist.
Wenn etwas nicht angeklagt wird, kann es auch nicht von Richtern beurteilt werden. Wenn man zu Unrecht anklagt, ist das auch nicht das, was der Richter zu Recht auf seinem Tisch erwarten kann.

Wir müssen eine Lösung finden, welche die Gesetzesgebundenheit der Staatsanwaltschaft anders als bisher sicherstellt. Das kann man durch Gremien machen, das kann man auch durch richterliche Kontrolle wie beim Klageerzwingungsverfahren machen. Die Justizminister haben sich aber aus der juristischen Arbeit der Staatsanwaltschaft herauszuhalten.

Die Staatsanwaltschaften nennen sich scherzhafterweise manchmal Einstellungsbehörden statt Strafverfolgungsbehörden, weil mehr als 70 Prozent aller Verfahren eingestellt werden.
Ist die Staatsanwaltschaft nicht „Klassenjustiz“ insofern, als Tagediebe, Handtaschenräuber etc., wo der Sachverhalt meistens recht einfach aufzuklären ist, verfolgt, angeklagt und verurteilt werden, hingegegen Wirtschaftkriminelle, wo der Sachverhalt oftmals komplex ist, wo Sachverständige notwendig sind, weil den Staatsanwälten die erforderlichen Kenntnisse fehlen, oftmals frei ausgehen, weil die Staatsanwaltschaft kapituliert?…………….
http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/justiz-in-der-krise-oder-krisenjustiz/

Ist Michael Naumann, Chefredakteur des „Cicero“, durchgeknallt?

Dr. Alexander von Paleske — 17.12. 2011 —

- Er war Mit-Herausgeber der Wochenzeitung „Die ZEIT“.

- Er wollte für die SPD Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg werden – und scheiterte gegen den CDU-Mann Ole von Beust

- Er war Kulturstaatssekretär im Kabinett Schröder und wurde Chefredakteur des Magazins Cicero

- Er bezeichnete in einer Talkshow den damaligen Generalstaatsanwalt von Berlin, Dr. Hansjürgen Karge, als durchgeknallt, nachdem die Berliner Staatsanwaltschaft die Wohnung des Michel Friedman durchsuchen liess, ein Medienstar der später wegen Drogenkonsums rechtskräftig verurteilt wurde. Eine Entgleisung, für die Naumann bis heute m.W. sich zu entschuldigen nicht für nötig befand..

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Michael Naumann …durchgeknallter Chefredakteur?

Naumann und die Darlehenskrise
Nun hat dieser Chefredakteur in einem Artikel mit der Überschrift „Die Empörung über Wulff ist anmassend“ sich zu den Vorwürfen gegen den Bundespräsidenten Christian Wulff in der Darlehensaffäre geäussert.

………..

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/ist-michael-naumann-chefredakteur-des-cicero-durchgeknallt/

1 Antwort auf “Ex-Berliner General Staatsanwalt Karge, über die Missbrauch der Justiz durch Politiker und die Weisungs gebundene Justiz”

  1. Lupo sagt:

    Vor einem Jahr interviewte ich den ehemaligen Berliner Generalstaatsanwalt Dr. Hansjürgen Karge auch zu diesem Thema:

    Frage Dr.v. Paleske
    Die Staatsanwaltschaften nennen sich scherzhafterweise manchmal Einstellungsbehörden statt Strafverfolgungsbehörden, weil mehr als 70 Prozent aller Verfahren eingestellt werden.
    Ist die Staatsanwaltschaft nicht „Klassenjustiz“ insofern, als Tagediebe, Handtaschenräuber etc., wo der Sachverhalt meistens recht einfach aufzuklären ist, verfolgt, angeklagt und verurteilt werden, hingegen Wirtschaftskriminelle, wo der Sachverhalt oftmals komplex ist, wo Sachverständige notwendig sind, weil den Staatsanwälten die erforderlichen Kenntnisse fehlen, oftmals frei ausgehen, weil die Staatsanwaltschaft kapituliert?

    Antwort Dr. Hansjürgen Karge
    Ich selbst habe mich nach zwei Jahren allgemeiner Kriminalitätsbekämpfung auf das Wirtschaftsstrafrecht gestürzt, aus genau diesen von Ihnen genannten Gründen. Es gab aus vielen soziologischen Untersuchungen, beispielsweise aus den USA, die Erkenntnis, dass vornehmlich der Kleinkriminelle verfolgt wird. Boshafterweise könnte man sagen: Das entspricht dem, was die Staatsanwälte können.

    Wenn es kompliziert wird, wozu die organisierte Kriminalität im allgemeinen aber insbesondere die Wirtschaftskriminalität gehört, war jedoch die Hoffnung, dass wir auch da effektiver werden können.

    Man hatte zuerst in Nordrhein-Westfalen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gegründet, inzwischen gibt es überall schwerpunktmässig arbeitende Wirtschafts-Staatsanwälte.

    Jedoch, wir sind, aus meiner Sicht gesehen, letztlich gescheitert. Die Justiz hat nicht die finanziellen Ressourcen gehabt, um genügend gute Fachleute einzustellen. Und neben den Fachleuten muss die Justiz Staatsanwälte haben, die den energischen Willen haben, Straftaten zu verfolgen. Das ist nichts Anstößiges, wie manche „fortschrittliche“ Menschen meinen.
    Verfolgungswillen zu haben, und sich auch wehzutun beim Arbeiten, und nicht nachzugeben, ohne diesen starken Willen wird man bei schwierigen Komplexen keinen Erfolg haben.

    Und daran fehlt es neben der Masse und den Ressourcen. Es ist nicht so sehr die fehlende wirtschaftliche Ausbildung der Staatsanwälte, es ist der Wille, zu verfolgen und natürlich die Möglichkeiten der Unterstützung durch die Polizei und durch Wirtschaftsfachleute, die uns nach wie vor weitgehend fehlen.
    ………….
    http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/hypo-alpe-skandalbank-kapituliert-die-staatsanwaltschaft/

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