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	<title>Kommentare zu: Die Bestechungs Lobby in Berlin wieder aktiv beim Berliner Gerichts Senat</title>
	<link>http://balkanblog.org/2010/03/14/die-bestechungs-lobby-in-berlin-wieder-aktiv-beim-berliner-gerichts-senat/</link>
	<description>Balkan Infos</description>
	<pubDate>Tue, 22 May 2012 18:38:32 +0000</pubDate>
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		<title>Von: ctstmaser</title>
		<link>http://balkanblog.org/2010/03/14/die-bestechungs-lobby-in-berlin-wieder-aktiv-beim-berliner-gerichts-senat/#comment-7024</link>
		<author>ctstmaser</author>
		<pubDate>Sat, 24 Apr 2010 06:55:46 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;p&gt;Das Verbrechen der Berliner (27 Senat + General Staatsanwaltschaft) und vor allem in Hamburg, welche hoch kriminelle Zuege angenommen hat. Es gibt viel zu vertuschen, besonders auch bei den Betrugs Banken um die KfW und Deutsche Bank auf dem Balkan&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Legalize it!&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Markus Kompa 24.04.2010&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Bundesverfassungsgericht erlaubt Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Erneut hat das höchste deutsche Gericht den Presserichtern aus Hamburg bescheinigt, dass sie das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit in grober Weise missachten. Die Rechtspraxis des bedeutendsten Gerichtsorts für Medienangelegenheiten bezeichneten die Karlsruher Richter als eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung. Der in Hamburg angemaßten Kompetenz, darüber zu befinden, woran Interesse der Öffentlichkeit bestehe, erteilte man eine klare Absage (AZ: 1 BvR 1891/05)….&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32511/1.html&lt;/p&gt;
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		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verbrechen der Berliner (27 Senat + General Staatsanwaltschaft) und vor allem in Hamburg, welche hoch kriminelle Zuege angenommen hat. Es gibt viel zu vertuschen, besonders auch bei den Betrugs Banken um die KfW und Deutsche Bank auf dem Balkan</p>
<p>Legalize it!</p>
<p>Markus Kompa 24.04.2010<br />
<strong>Bundesverfassungsgericht erlaubt Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn</strong><br />
Erneut hat das höchste deutsche Gericht den Presserichtern aus Hamburg bescheinigt, dass sie das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit in grober Weise missachten. Die Rechtspraxis des bedeutendsten Gerichtsorts für Medienangelegenheiten bezeichneten die Karlsruher Richter als eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung. Der in Hamburg angemaßten Kompetenz, darüber zu befinden, woran Interesse der Öffentlichkeit bestehe, erteilte man eine klare Absage (AZ: 1 BvR 1891/05)….</p>
<p><a href="http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32511/1.html" rel="nofollow">http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32511/1.html</a></p>
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		<title>Von: ctstmaser</title>
		<link>http://balkanblog.org/2010/03/14/die-bestechungs-lobby-in-berlin-wieder-aktiv-beim-berliner-gerichts-senat/#comment-7022</link>
		<author>ctstmaser</author>
		<pubDate>Sat, 24 Apr 2010 06:38:19 +0000</pubDate>
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		<description>Das Verbrechen der Berliner (27 Senat + General Staatsanwaltschaft) und vor allem in Hamburg, welche hoch kriminelle Zuege angenommen hat.

Legalize it!

Markus Kompa 24.04.2010
Bundesverfassungsgericht erlaubt Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn
Erneut hat das höchste deutsche Gericht den Presserichtern aus Hamburg bescheinigt, dass sie das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit in grober Weise missachten. Die Rechtspraxis des bedeutendsten Gerichtsorts für Medienangelegenheiten bezeichneten die Karlsruher Richter als eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung. Der in Hamburg angemaßten Kompetenz, darüber zu befinden, woran Interesse der Öffentlichkeit bestehe, erteilte man eine klare Absage (AZ: 1 BvR 1891/05)....

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32511/1.html</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verbrechen der Berliner (27 Senat + General Staatsanwaltschaft) und vor allem in Hamburg, welche hoch kriminelle Zuege angenommen hat.</p>
<p>Legalize it!</p>
<p>Markus Kompa 24.04.2010<br />
Bundesverfassungsgericht erlaubt Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn<br />
Erneut hat das höchste deutsche Gericht den Presserichtern aus Hamburg bescheinigt, dass sie das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit in grober Weise missachten. Die Rechtspraxis des bedeutendsten Gerichtsorts für Medienangelegenheiten bezeichneten die Karlsruher Richter als eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung. Der in Hamburg angemaßten Kompetenz, darüber zu befinden, woran Interesse der Öffentlichkeit bestehe, erteilte man eine klare Absage (AZ: 1 BvR 1891/05)&#8230;.</p>
<p><a href="http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32511/1.html" rel="nofollow">http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32511/1.html</a></p>
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		<title>Von: Lupo</title>
		<link>http://balkanblog.org/2010/03/14/die-bestechungs-lobby-in-berlin-wieder-aktiv-beim-berliner-gerichts-senat/#comment-6687</link>
		<author>Lupo</author>
		<pubDate>Thu, 18 Mar 2010 10:38:02 +0000</pubDate>
		<guid>http://balkanblog.org/2010/03/14/die-bestechungs-lobby-in-berlin-wieder-aktiv-beim-berliner-gerichts-senat/#comment-6687</guid>
		<description>Und so gings aus!


Berufung zurückgewiesen
Kommentar von Rolf Schälike am 17.03.2010 22:52
Die Berufung wurde zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Antragsteller zu tragen.

Das Ganze war eine Blamage und Peinlichkeit für den Berliner rabiaten Creme de la Creme Anwalt im Medienrecht.

Die Berufung war ein neuer Antrag, es fehlte im Berufungsantrag der Antrag auf Aufhebung des Urteils des AG Charlottenburg vom 28.04.2009. Ein Anfängerfehler schwacher Anwälte.

Die Forderung auf Beschränkung des Verbots nur auf 6 Monate fehlte ebenfalls im Berufungsantrag. Der Berufungsantrag war die Kopie des Antrages auf den Erlass einer unbeschränkten einstweiligen Verfügung, welche das LG seinerzeit auf 6 Monate beschränkte.

Es war ein Fehler in der Berufung, sagte die Klägeranwältin.

Eine Peinlichkeit folgte der anderen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Und so gings aus!</p>
<p>Berufung zurückgewiesen<br />
Kommentar von Rolf Schälike am 17.03.2010 22:52<br />
Die Berufung wurde zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Antragsteller zu tragen.</p>
<p>Das Ganze war eine Blamage und Peinlichkeit für den Berliner rabiaten Creme de la Creme Anwalt im Medienrecht.</p>
<p>Die Berufung war ein neuer Antrag, es fehlte im Berufungsantrag der Antrag auf Aufhebung des Urteils des AG Charlottenburg vom 28.04.2009. Ein Anfängerfehler schwacher Anwälte.</p>
<p>Die Forderung auf Beschränkung des Verbots nur auf 6 Monate fehlte ebenfalls im Berufungsantrag. Der Berufungsantrag war die Kopie des Antrages auf den Erlass einer unbeschränkten einstweiligen Verfügung, welche das LG seinerzeit auf 6 Monate beschränkte.</p>
<p>Es war ein Fehler in der Berufung, sagte die Klägeranwältin.</p>
<p>Eine Peinlichkeit folgte der anderen.</p>
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