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	<title>Kommentare zu: Der BND Skandal Kosovo</title>
	<link>http://balkanblog.org/2010/02/13/der-bnd-skandal-kosovo/</link>
	<description>Balkan Infos</description>
	<pubDate>Tue, 22 May 2012 18:09:07 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Albania -News - Albanien &#187; Blog Archive &#187; Kukan: Albania has not progressed - Freie Moerder Banden des Salih Berisha und extremer Minister Terroristen</title>
		<link>http://balkanblog.org/2010/02/13/der-bnd-skandal-kosovo/#comment-10330</link>
		<author>Albania -News - Albanien &#187; Blog Archive &#187; Kukan: Albania has not progressed - Freie Moerder Banden des Salih Berisha und extremer Minister Terroristen</author>
		<pubDate>Sun, 25 Sep 2011 10:45:48 +0000</pubDate>
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		<description>[...] AA: BND Skandal Kosovo [...]</description>
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	<item>
		<title>Von: HoisseBig</title>
		<link>http://balkanblog.org/2010/02/13/der-bnd-skandal-kosovo/#comment-7814</link>
		<author>HoisseBig</author>
		<pubDate>Sun, 25 Jul 2010 10:13:05 +0000</pubDate>
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		<description>Achtung keine Satire, das ist echt!  Das Dumm Geschnatter der Claudia Roth um Thema Kosovo - BND

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		<title>Von: Lupo</title>
		<link>http://balkanblog.org/2010/02/13/der-bnd-skandal-kosovo/#comment-7314</link>
		<author>Lupo</author>
		<pubDate>Sat, 29 May 2010 15:26:19 +0000</pubDate>
		<guid>http://balkanblog.org/2010/02/13/der-bnd-skandal-kosovo/#comment-7314</guid>
		<description>Es ist doch ein Witz, das Abrechnungen von den Flügen mit 450 € plötzlich moniert werden. Neben Kosten wie Anreise- Taxis und pauschale Essen Pauschalen, gibt es ja auch nocht. Da ist es mit 450 € Pauschal doch wirklich einfacher, weil auch logisch. 

Auf Albanisch, gibt es den Ausgang des Prozesses auch

GJERMANIA &#124; 26.05.2010
Dënohet ish-agjenti i BND-së dhe përkthyesi i tij

 

Dy të akuzuarit, Robert K dhe Murat A hyjnë në sallën e gjyqit (2009)
Kur filloi gjyqi në nëntorin e vitit të kaluar, historia dëgjohej si thrillër politik: Një agjent homoseksual i BND ishte tradhtuar nga i dashuri i tij shqiptar dhe e kishte vënë në rrezik sigurinë e Gjermanisë.
 
Ndërsa gjykatësi lexon vendimin, dy burrat në bankën e të akuzuarve i mbajnë duart të shtrënguara me njëri tjetrin. Dy vjet dhe tre muaj burg për tradhti të sekretit të shërbimit dhe mashtrim për ish-agjentin Anton K. dhe 14 muaj me kusht për mashtrim për të dashurin e vet shqiptar Murat A. Anton K. është i bindur, se punët do të  ishin zhvilluar ndryshe nëse i dashuri i tij përkthyes do të kishte qenë femër: "E tëra do të ishte parë si diçka normale, do të më kishin hequr nga posti dhe vendosur në një vend tjetër, por nuk do të kisha pasoja të tjera", thotë ai.    
..................

http://www.dw-world.de/dw/article/0,,5612360,00.html?maca=alb-TB_alb_koha-4644-xml-mrss</description>
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<p>Auf Albanisch, gibt es den Ausgang des Prozesses auch</p>
<p>GJERMANIA | 26.05.2010<br />
Dënohet ish-agjenti i BND-së dhe përkthyesi i tij</p>
<p>Dy të akuzuarit, Robert K dhe Murat A hyjnë në sallën e gjyqit (2009)<br />
Kur filloi gjyqi në nëntorin e vitit të kaluar, historia dëgjohej si thrillër politik: Një agjent homoseksual i BND ishte tradhtuar nga i dashuri i tij shqiptar dhe e kishte vënë në rrezik sigurinë e Gjermanisë.</p>
<p>Ndërsa gjykatësi lexon vendimin, dy burrat në bankën e të akuzuarve i mbajnë duart të shtrënguara me njëri tjetrin. Dy vjet dhe tre muaj burg për tradhti të sekretit të shërbimit dhe mashtrim për ish-agjentin Anton K. dhe 14 muaj me kusht për mashtrim për të dashurin e vet shqiptar Murat A. Anton K. është i bindur, se punët do të  ishin zhvilluar ndryshe nëse i dashuri i tij përkthyes do të kishte qenë femër: &#8220;E tëra do të ishte parë si diçka normale, do të më kishin hequr nga posti dhe vendosur në një vend tjetër, por nuk do të kisha pasoja të tjera&#8221;, thotë ai.<br />
&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;</p>
<p><a href="http://www.dw-world.de/dw/article/0,,5612360,00.html?maca=alb-TB_alb_koha-4644-xml-mrss" rel="nofollow">http://www.dw-world.de/dw/article/0,,5612360,00.html?maca=alb-TB_alb_koha-4644-xml-mrss</a></p>
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	<item>
		<title>Von: ctstmaser</title>
		<link>http://balkanblog.org/2010/02/13/der-bnd-skandal-kosovo/#comment-7270</link>
		<author>ctstmaser</author>
		<pubDate>Wed, 26 May 2010 12:31:06 +0000</pubDate>
		<guid>http://balkanblog.org/2010/02/13/der-bnd-skandal-kosovo/#comment-7270</guid>
		<description>Zwei Jahre Haft wegen Betrugs
Ehemaliger BND-Mitarbeiter verurteilt
zuletzt aktualisiert: 26.05.2010 - 10:33

München (RPO). Ein früher im Kosovo eingesetzter Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) muss wegen Betrugs für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Anton Robert K. wurde am Mittwoch vom Oberlandesgericht München unter anderem des Betrugs in 21 Fällen für schuldig gesprochen. Sein Lebensgefährte Murat A. wurde ebenfalls wegen Betrugs verurteilt. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

Die Bundesanwaltschaft hatte K. das Offenbaren von Staats- und Dienstgeheimnissen sowie Betrug vorgeworfen. Gegen A. wurde der Vorwurf des "Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen" im Laufe der Verhandlung fallen gelassen. Ihm hatten die Ankläger die Beteiligung an den Betrugstaten zur Last gelegt.

Laut den Ermittlungen verschaffte der derzeit vom Dienst suspendierte 43 Jahre alte Oberstleutnant K., der ab 2005 als BND-Mitarbeiter in der Kosovo-Hauptstadt Pristina stationiert war, seinem Lebensgefährten A. von 2007 bis 2008 Zugang zu geheimen und inoffiziellen Dokumenten. Der 29-jährige A. war von K. offiziell als Übersetzer angestellt worden.

Bei der Anklageerhebung war die Bundesanwaltschaft noch davon ausgegangen, der in Deutschland geborene Mazedonier habe sich die Informationen besorgt, um diese seinerseits an Kontaktleute der organisierten Kriminalität weiterzugeben. Diesen Tatverdacht hatte die sechs Monate dauernde Hauptverhandlung in München jedoch nicht bestätigt. Darüber hinaus waren die beiden angeklagt, Dienstausfälle von A. in Höhe von 14.700 Euro geltend gemacht zu haben, die tatsächlich nicht bestanden.

Die Bundesanwaltschaft hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft für K. sowie eine einjährige Bewährungsstrafe für seinen Freund A. gefordert. Die Verteidiger der beiden Männer plädierten auf Freisprüche für ihre Mandanten.

http://www.ngz-online.de/panorama/deutschland/Ehemaliger-BND-Mitarbeiter-verurteilt_aid_861637.html

Früherer BND-Mitarbeiter zu zwei Jahren Haft verurteilt
Wegen Betrugs muss ein ehemals im Kosovo tätiger Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Sein Lebensgefährte Murat A. erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E1B6C806830BB4C568310B44AFBC01821~ATpl~Ecommon~Scontent.html</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Jahre Haft wegen Betrugs<br />
Ehemaliger BND-Mitarbeiter verurteilt<br />
zuletzt aktualisiert: 26.05.2010 - 10:33</p>
<p>München (RPO). Ein früher im Kosovo eingesetzter Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) muss wegen Betrugs für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.</p>
<p>Anton Robert K. wurde am Mittwoch vom Oberlandesgericht München unter anderem des Betrugs in 21 Fällen für schuldig gesprochen. Sein Lebensgefährte Murat A. wurde ebenfalls wegen Betrugs verurteilt. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.</p>
<p>Die Bundesanwaltschaft hatte K. das Offenbaren von Staats- und Dienstgeheimnissen sowie Betrug vorgeworfen. Gegen A. wurde der Vorwurf des &#8220;Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen&#8221; im Laufe der Verhandlung fallen gelassen. Ihm hatten die Ankläger die Beteiligung an den Betrugstaten zur Last gelegt.</p>
<p>Laut den Ermittlungen verschaffte der derzeit vom Dienst suspendierte 43 Jahre alte Oberstleutnant K., der ab 2005 als BND-Mitarbeiter in der Kosovo-Hauptstadt Pristina stationiert war, seinem Lebensgefährten A. von 2007 bis 2008 Zugang zu geheimen und inoffiziellen Dokumenten. Der 29-jährige A. war von K. offiziell als Übersetzer angestellt worden.</p>
<p>Bei der Anklageerhebung war die Bundesanwaltschaft noch davon ausgegangen, der in Deutschland geborene Mazedonier habe sich die Informationen besorgt, um diese seinerseits an Kontaktleute der organisierten Kriminalität weiterzugeben. Diesen Tatverdacht hatte die sechs Monate dauernde Hauptverhandlung in München jedoch nicht bestätigt. Darüber hinaus waren die beiden angeklagt, Dienstausfälle von A. in Höhe von 14.700 Euro geltend gemacht zu haben, die tatsächlich nicht bestanden.</p>
<p>Die Bundesanwaltschaft hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft für K. sowie eine einjährige Bewährungsstrafe für seinen Freund A. gefordert. Die Verteidiger der beiden Männer plädierten auf Freisprüche für ihre Mandanten.</p>
<p><a href="http://www.ngz-online.de/panorama/deutschland/Ehemaliger-BND-Mitarbeiter-verurteilt_aid_861637.html" rel="nofollow">http://www.ngz-online.de/panorama/deutschland/Ehemaliger-BND-Mitarbeiter-verurteilt_aid_861637.html</a></p>
<p>Früherer BND-Mitarbeiter zu zwei Jahren Haft verurteilt<br />
Wegen Betrugs muss ein ehemals im Kosovo tätiger Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Sein Lebensgefährte Murat A. erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.</p>
<p><a href="http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E1B6C806830BB4C568310B44AFBC01821~ATpl~Ecommon~Scontent.html" rel="nofollow">http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E1B6C806830BB4C568310B44AFBC01821~ATpl~Ecommon~Scontent.html</a></p>
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	<item>
		<title>Von: Lupo</title>
		<link>http://balkanblog.org/2010/02/13/der-bnd-skandal-kosovo/#comment-7238</link>
		<author>Lupo</author>
		<pubDate>Fri, 21 May 2010 21:46:58 +0000</pubDate>
		<guid>http://balkanblog.org/2010/02/13/der-bnd-skandal-kosovo/#comment-7238</guid>
		<description>Und so siehts in dem Unfugs Prozess des BND aus, wo inkompetente Spinner, Karrieristen heute die Referatsleiter im BND sind und in Wirklichkeit auch das Kosovo Desaster zu verantworten haben. Null Ahnung von der Praxis und was geht und was eben nicht geht!
+++++++++++++++++

Prozeßverlauf

20.05.2010

Verteidiger fordern umfassenden Freispruch / „Story vom Super-James-Bond des Balkan ist widerlegt“

Nach dem Schlußplädoyer der Bundesanwaltschaft in der vergangenen Woche faßten am Donnerstag die Verteidiger der beiden Angeklagten vor dem Münchner Oberlandesgericht noch einmal ihre Sicht des Prozesses zusammen und forderten für beide Angeklagten einen Freispruch.

Beide Verteidiger hoben gegenüber dem Gericht noch einmal hervor, daß das zwei Jahre andauernde Strafverfahren auf dem vorschnellen, geradezu monströsen Vorwurf beruhe, der umstrittene Aufbau der Kosovo-Vertretung des Bundesnachrichtendienstes und dessen Balkanaufklärung seien durch einen von mehreren fremden Geheimdiensten gesteuerten Residenten durchgeführt worden. Die gleichgeschlechtliche Liebesbeziehung einer Koryphäe der Balkanaufklärung des Bundesnachrichtendienstes sei hier nach dienstinternen Kompetenzstreitigkeiten zu einer Staatsaffäre aufgebauscht worden, an der bei objektivem Blick indessen nichts dran sei.

„Die vom BND in die Welt gesetzte Story eines Super-James-Bond vom Balkan, der gleich bei drei Nachrichtendiensten und der organisierten Kriminalität angeheuert habe, ist widerlegt“ sagte Rechtsanwalt Christian Stünkel.

Der abenteuerliche Vorwurf habe beim BND und bei der Bundesanwaltschaft indessen offenbar alle Sicherungsmechanismen versagen lassen, die dazu führten, daß für ergebnisfixierte Ermittlungen offenbar fast jedes Mittel recht schien: von völkerrechtswidrigen Durchsuchungen deutscher Polizeibeamter auf fremdem Staatsgebiet, dem Verhör der Kinder des Angeklagten Anton K. ohne jede Belehrung, der Verweigerung eines Rechtsanwalts beim ersten BND-Verhör bis zur Vorbereitung der BND-Zeugen durch Weitergabe von Anklageschrift und Angeklagteneinlassung an den Geheimdienst reicht die Palette, die die Verteidiger den Ermittlern vorhalten.

Auch den Vorwurf des Betruges weist die Verteidigung zurück. Der Angeklagte Murat A. sein vom BND, wie vertraglich vereinbart und völlig angemessen bezahlt worden. Die Vorstellung, daß eine deutsche Behörde einen Dolmetscher für durchschnittlich knapp € 20 pro tatsächlicher und unregelmäßiger Einsatzstunde in einen gefährlichen Einsatz im Kosovo schicken will, müsse bei jedem unvoreingenommenen Betrachter das Gerechtigkeitsempfinden stören, sagte Rechtsanwalt Sascha Jung. Der in Deutschland aufgewachsene Angeklagte Murat A. hatte einschließlich der strittigen Zahlungen durchschnittlich € 40 pro Stunde für seine Tätigkeit erhalten. Gesetzlich sind etwa für Gerichtsdolmetscher € 55 vorgesehen, die Stundensätze vertraglicher Dolmetscher liegen weit darüber.

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist für den 26.05.2010 angekündigt.

12.05.2010

Bundesanwaltschaft knickt in entscheidenden Anklagevorwürfen ein / Teure Blamage für Bundesnachrichtendienst

Wer von den Zuschauern im Gerichtssaal des Münchner Oberlandesgerichtes am Mittwoch erwartet hatte, daß der Vertreter der höchsten deutschen Ermittlungsbehörde, der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer noch einmal die Hintergründe eines großen deutschen Verratsfalles aufrollen würde, erlitt eine herbe Enttäuschung.

Was war den Angeklagten durch BND und Bundesanwaltschaft nicht alles vorgeworfen worden. Zielstrebig sollte der Angeklagte Murat A. seinen heutigen Lebensgefährten, den Angeklagten Anton K. im Auftrag fremder Geheimdienste und der Organisierten Kriminalität in eine „Romeo-Falle“ gelockt und geheime Informationen über den Aufbau des Bundesnachrichtendienstes im Kosovo abgepreßt haben, die dieser ihm auch bereitwillig überließ. Das gesamte Quellennetz des Bundesnachrichtendienstes im Kosovo sei Murat A. und seinen angeblichen Auftraggebern auf diese Weise offenbart worden, ja es bestünde sogar die Gefahr, daß der Aufbau des Bundesnachrichtendienstes im Kosovo selbst von fremden Geheimdiensten oder der Organisierten Kriminalität gesteuert worden sei.

Viel übrig geblieben ist von dieser Verdachtskonstruktion nach der Beweisaufnahme selbst aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht. Diese forderte für den Angeklagten Murat A. am Mittwoch sogar einen Freispruch hinsichtlich des von ihr erhobenen Vorwurfs angeblichen Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen. Doch auch vom Vorwurf, der Angeklagte Anton K. habe seinem Dolmetscher das gesamte BND-Quellennetz offenbart war im Plädoyer der Bundesanwaltschaft keine Rede mehr. Und fallen gelassen wurde schließlich der Vorwurf, der Angeklagte Anton K. habe geheime Daten aus seinem geschützten Dienstrechner kopiert und an den Angeklagten Murat A. weitergegeben.

Eine Verurteilung des Angeklagten Anton K. wünscht die Bundesanwaltschaft indessen dennoch wegen angeblicher Verletzung von Dienstgeheimnissen, weil er sechs dienstliche Honorarabrechnungen in seiner Wohnung habe liegen lassen, aus welchen aufgrund verwendeter Abkürzungen wie „NDV“ ein nachrichtendienstlicher Hintergrund habe geschlossen werden können und, weil ein Zeuge ausgesagt habe, Anton K. hätte ihm schon lange offenbart, daß er seinem Dolmetscher mitgeteilt habe, daß er eigentlich für den BND arbeite, was beide Angeklagte indessen bestreiten.

Eine Verurteilung des Angeklagten Anton K. wegen Offenbarens eines Staatsgeheimnisses wünscht die Bundesanwaltschaft, weil dieser seinem Dolmetscher für weitere Recherchen für seinen Dienstherrn ein angeblich als Staatsgeheimnis einzustufendes ‚i2-Chart‘ über extremistische Strukturen gezeigt habe, das ihm von einem britischen Nachrichtendienstmitarbeiter übergeben worden war und wodurch zweifelsohne eine schwere Gefahr für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland entstanden sei.

Eine Verurteilung beider Angeklagter wünscht die Bundesanwaltschaft schließlich wegen Betruges, weil der BND dem Dolmetscher für seine Dienste nicht nur durchschnittlich 20 € pro Einsatzstunde, sondern zusätzlich noch täglich € 100, d.h. für 143 Einsatztage in mehr als zwei Jahren noch € 14.300 als ‚Verdienstausfall‘ gezahlt habe, auf die dieser aber mangels anderweitiger Beschäftigung keinen Anspruch gehabt hätte. Um diesen Betrag hätten sich beide Angeklagte auf Staatskosten ungerechtfertigt bereichert.

Hatte sich das Gericht in den vergangenen Wochen weiter ausführlich mit dem weiteren Vorwurf der Bundesanwaltschaft beschäftigen müssen, der Angeklagte Murat A. habe Flugkosten stets gleichbleibend mit einen Pauschalbetrag von € 450 abgerechnet, während der Dolmetscher aber mit Charterflügen tatsächlich nur etwas mehr als € 300,00 bezahlt haben könnte, spielte auch dieser Vorwurf im Plädoyer der Bundesanwaltschaft keine Rolle mehr.

Auch dem unbefangenen Zuhörer drängte sich während des dreistündigen Plädoyers der Eindruck auf, daß der Vorwurf des Abrechnungsbetruges, mit der von der Bundesanwaltschaft angeprangerten Gier und Unglaubwürdigkeit beider Angeklagter, sei der Hauptvorwurf, um den es sich in diesem Verfahren eigentlich drehe. ‚Leichte Kost‘, welche die Richter des Oberlandesgerichts nicht oft vorgesetzt bekommen mögen, beschäftigen sie sich wie auch die Vertreter der Bundesanwaltschaft doch sonst mit der Ahndung schwerer Terrorismus- und Staatschutzdelikte, während der Vorwurf von Betrug und Untreue in erster Instanz üblicherweise vor dem Amtsgericht verhandelt wird.

Mehr als zwei Jahre dauert das Strafverfahren gegen beide Angeklagte nun an; zwei Jahre, in denen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt aufwendig ermittelten, in denen die Angeklagten mehr als einen Monat anerkanntermaßen rechtswidrig in Untersuchungshaft verbrachten, der Angeklagte Anton K. trotz seiner Beamtenbezüge vom Dienst suspendiert keiner dienstlichen Tätigkeit nachgehen darf und schließlich drei Richter des Oberlandesgerichts, zwei Vertreter der Bundesanwaltschaft und zwei Rechtsanwälte an knapp 30 Verhandlungstagen den Sachverhalt mit zahlreichen Internas des Bundesnachrichtendienstes vor der Öffentlichkeit aufrollten. Die gesamten in zwei Jahren angefallenen Kosten der Ermittlungen mit einer Million Euro zu beziffern, dürfte nicht zu hoch gegriffen sein.

Vielleicht rechtfertigt dies die nach Maßgabe des Vortrages der sonst mit schwereren Delikten befaßten Bundesanwaltschaft sehr hochgeschraubten Strafforderungen von 2 Jahren und 10 Monaten für den Angeklagten Anton K. und einem Jahr mit Bewährung für den Angeklagten Murat A. Am 20.05.2010 wird der Prozeß mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt.

05.05..2010

Ende der Beweisaufnahme / Streit um sprichwörtlichen „silbernen Löffel“ / Täuschung und Verhör hinter den Mauern des Geheimdienstes

Die Verhandlungen im seit November vergangenen Jahres dauernden Münchener BND-Prozess scheinen nunmehr endgültig zu ihrem Abschluss zu kommen. Für den nächsten Sitzungstag am 12.05.2010 sind sowohl das formelle Ende der Beweisaufnahme als auch das Plädoyer der Bundesanwaltschaft angekündigt, dem dann am 20.05.2010 die Plädoyers der Verteidigung und am 26.05.2010 schließlich die Urteilsverkündung folgen sollen.

Am letzten Prozeßtag sorgte die Bundesanwaltschaft zuvor einmal mehr für entnervte Gesichter, als diese am 26. Hauptverhandlungstag plötzlich die Einvernahme weiterer Zeugen beantragte, auf die sie nach einem Hinweis des Gerichts über die vermutliche Belanglosigkeit des Beweisthemas dann schließlich aber doch verzichtete.

Bis dahin hatten sich die Verhandlungen über Wochen wie Gummi hingezogen, weil die Bundesanwaltschaft nach vier Monaten plötzlich einen neuen Betrugsvorwurf „aus dem Hut zauberte“, der in ihrer Anklageschrift noch nicht erhoben worden war, wonach sie den Angeklagten zur Last legt, sie hätten die Reisekosten des Angeklagten Murat A. für seine insgesamt 18 Einsatzzeiträume in mehr als zwei Jahren überhöht, ohne Einreichung von Belegen in stets gleich bleibender Höhe von € 450,00 abgerechnet, während der Dolmetscher aber mit Charterflügen tatsächlich nur etwas mehr als € 300,00 bezahlt haben könnte. Die Verteidigung hielt dem entgegen, daß schon die über Jahre gleichbleibende Summe und die gleichbleibende Nichteinreichung von Belegen für eine Pauschalabrechnung, in Kenntnis der Vorgesetzen und Abrechnungsstelle, spräche und außerdem weder Fahrtkosten vom noch Fahrtkosten zu den Flughäfen geltend gemacht worden waren. Gleichwohl drang die Bundesanwaltschaft darauf, den Vorwurf an mehreren Verhandlungstagen mit mehreren teilweise aus dem Ausland beizuladenden Zeugen auszuermitteln. Ein Aufwand, der einen Prozeßzuschauer in Anbetracht des in Rede stehenden Minischadens von allenfalls ein paar hundert Euro in einer Verhandlungspause zu der sarkastischen Bemerkung veranlaßte, man müsse wohl damit rechnen, daß schließlich auch noch das sprichwörtliche Fehlen eines silbernen Löffels in der BND-Kantine festgestellt und in diesen Prozeß eingeführt würde, um den Angeklagten Anton K. aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.

Klarheit über die Verantwortlichkeiten im BND brachte auch die Beweisaufnahme zu diesem Komplex letztlich, weil auch insoweit die einvernommen Beamten bemerkenswerte Erinnerungslücken hatten. So mußte „die Kostenstelle“ des BND nach Aussage eines BND-Zeugen angeblich alle Belege für Auszahlungen prüfen, hat dies, da pauschal und ohne Anforderung von Belegen abgerechnet wurde, indessen über mehr als zwei Jahre in keinem einzigen Fall getan. Wer hier konkret zuständig war, konnte der Zeuge indessen nicht mitteilen, weil dies nicht von seiner Aussagegenehmigung gedeckt sei. Geradezu skurril mutete der Versuch an, die eigene Verantwortung dadurch zu relativieren indem ein BND-Zeuge ernsthaft betonte, er habe als Vorgesetzter die zu genehmigenden Abrechnungen ja nur mit seiner „Paraphe“ und nicht mit seiner Unterschrift versehen. Das sei ein entscheidender Unterschied.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Und so siehts in dem Unfugs Prozess des BND aus, wo inkompetente Spinner, Karrieristen heute die Referatsleiter im BND sind und in Wirklichkeit auch das Kosovo Desaster zu verantworten haben. Null Ahnung von der Praxis und was geht und was eben nicht geht!<br />
+++++++++++++++++</p>
<p>Prozeßverlauf</p>
<p>20.05.2010</p>
<p>Verteidiger fordern umfassenden Freispruch / „Story vom Super-James-Bond des Balkan ist widerlegt“</p>
<p>Nach dem Schlußplädoyer der Bundesanwaltschaft in der vergangenen Woche faßten am Donnerstag die Verteidiger der beiden Angeklagten vor dem Münchner Oberlandesgericht noch einmal ihre Sicht des Prozesses zusammen und forderten für beide Angeklagten einen Freispruch.</p>
<p>Beide Verteidiger hoben gegenüber dem Gericht noch einmal hervor, daß das zwei Jahre andauernde Strafverfahren auf dem vorschnellen, geradezu monströsen Vorwurf beruhe, der umstrittene Aufbau der Kosovo-Vertretung des Bundesnachrichtendienstes und dessen Balkanaufklärung seien durch einen von mehreren fremden Geheimdiensten gesteuerten Residenten durchgeführt worden. Die gleichgeschlechtliche Liebesbeziehung einer Koryphäe der Balkanaufklärung des Bundesnachrichtendienstes sei hier nach dienstinternen Kompetenzstreitigkeiten zu einer Staatsaffäre aufgebauscht worden, an der bei objektivem Blick indessen nichts dran sei.</p>
<p>„Die vom BND in die Welt gesetzte Story eines Super-James-Bond vom Balkan, der gleich bei drei Nachrichtendiensten und der organisierten Kriminalität angeheuert habe, ist widerlegt“ sagte Rechtsanwalt Christian Stünkel.</p>
<p>Der abenteuerliche Vorwurf habe beim BND und bei der Bundesanwaltschaft indessen offenbar alle Sicherungsmechanismen versagen lassen, die dazu führten, daß für ergebnisfixierte Ermittlungen offenbar fast jedes Mittel recht schien: von völkerrechtswidrigen Durchsuchungen deutscher Polizeibeamter auf fremdem Staatsgebiet, dem Verhör der Kinder des Angeklagten Anton K. ohne jede Belehrung, der Verweigerung eines Rechtsanwalts beim ersten BND-Verhör bis zur Vorbereitung der BND-Zeugen durch Weitergabe von Anklageschrift und Angeklagteneinlassung an den Geheimdienst reicht die Palette, die die Verteidiger den Ermittlern vorhalten.</p>
<p>Auch den Vorwurf des Betruges weist die Verteidigung zurück. Der Angeklagte Murat A. sein vom BND, wie vertraglich vereinbart und völlig angemessen bezahlt worden. Die Vorstellung, daß eine deutsche Behörde einen Dolmetscher für durchschnittlich knapp € 20 pro tatsächlicher und unregelmäßiger Einsatzstunde in einen gefährlichen Einsatz im Kosovo schicken will, müsse bei jedem unvoreingenommenen Betrachter das Gerechtigkeitsempfinden stören, sagte Rechtsanwalt Sascha Jung. Der in Deutschland aufgewachsene Angeklagte Murat A. hatte einschließlich der strittigen Zahlungen durchschnittlich € 40 pro Stunde für seine Tätigkeit erhalten. Gesetzlich sind etwa für Gerichtsdolmetscher € 55 vorgesehen, die Stundensätze vertraglicher Dolmetscher liegen weit darüber.</p>
<p>Das Urteil des Oberlandesgerichts ist für den 26.05.2010 angekündigt.</p>
<p>12.05.2010</p>
<p>Bundesanwaltschaft knickt in entscheidenden Anklagevorwürfen ein / Teure Blamage für Bundesnachrichtendienst</p>
<p>Wer von den Zuschauern im Gerichtssaal des Münchner Oberlandesgerichtes am Mittwoch erwartet hatte, daß der Vertreter der höchsten deutschen Ermittlungsbehörde, der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer noch einmal die Hintergründe eines großen deutschen Verratsfalles aufrollen würde, erlitt eine herbe Enttäuschung.</p>
<p>Was war den Angeklagten durch BND und Bundesanwaltschaft nicht alles vorgeworfen worden. Zielstrebig sollte der Angeklagte Murat A. seinen heutigen Lebensgefährten, den Angeklagten Anton K. im Auftrag fremder Geheimdienste und der Organisierten Kriminalität in eine „Romeo-Falle“ gelockt und geheime Informationen über den Aufbau des Bundesnachrichtendienstes im Kosovo abgepreßt haben, die dieser ihm auch bereitwillig überließ. Das gesamte Quellennetz des Bundesnachrichtendienstes im Kosovo sei Murat A. und seinen angeblichen Auftraggebern auf diese Weise offenbart worden, ja es bestünde sogar die Gefahr, daß der Aufbau des Bundesnachrichtendienstes im Kosovo selbst von fremden Geheimdiensten oder der Organisierten Kriminalität gesteuert worden sei.</p>
<p>Viel übrig geblieben ist von dieser Verdachtskonstruktion nach der Beweisaufnahme selbst aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht. Diese forderte für den Angeklagten Murat A. am Mittwoch sogar einen Freispruch hinsichtlich des von ihr erhobenen Vorwurfs angeblichen Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen. Doch auch vom Vorwurf, der Angeklagte Anton K. habe seinem Dolmetscher das gesamte BND-Quellennetz offenbart war im Plädoyer der Bundesanwaltschaft keine Rede mehr. Und fallen gelassen wurde schließlich der Vorwurf, der Angeklagte Anton K. habe geheime Daten aus seinem geschützten Dienstrechner kopiert und an den Angeklagten Murat A. weitergegeben.</p>
<p>Eine Verurteilung des Angeklagten Anton K. wünscht die Bundesanwaltschaft indessen dennoch wegen angeblicher Verletzung von Dienstgeheimnissen, weil er sechs dienstliche Honorarabrechnungen in seiner Wohnung habe liegen lassen, aus welchen aufgrund verwendeter Abkürzungen wie „NDV“ ein nachrichtendienstlicher Hintergrund habe geschlossen werden können und, weil ein Zeuge ausgesagt habe, Anton K. hätte ihm schon lange offenbart, daß er seinem Dolmetscher mitgeteilt habe, daß er eigentlich für den BND arbeite, was beide Angeklagte indessen bestreiten.</p>
<p>Eine Verurteilung des Angeklagten Anton K. wegen Offenbarens eines Staatsgeheimnisses wünscht die Bundesanwaltschaft, weil dieser seinem Dolmetscher für weitere Recherchen für seinen Dienstherrn ein angeblich als Staatsgeheimnis einzustufendes ‚i2-Chart‘ über extremistische Strukturen gezeigt habe, das ihm von einem britischen Nachrichtendienstmitarbeiter übergeben worden war und wodurch zweifelsohne eine schwere Gefahr für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland entstanden sei.</p>
<p>Eine Verurteilung beider Angeklagter wünscht die Bundesanwaltschaft schließlich wegen Betruges, weil der BND dem Dolmetscher für seine Dienste nicht nur durchschnittlich 20 € pro Einsatzstunde, sondern zusätzlich noch täglich € 100, d.h. für 143 Einsatztage in mehr als zwei Jahren noch € 14.300 als ‚Verdienstausfall‘ gezahlt habe, auf die dieser aber mangels anderweitiger Beschäftigung keinen Anspruch gehabt hätte. Um diesen Betrag hätten sich beide Angeklagte auf Staatskosten ungerechtfertigt bereichert.</p>
<p>Hatte sich das Gericht in den vergangenen Wochen weiter ausführlich mit dem weiteren Vorwurf der Bundesanwaltschaft beschäftigen müssen, der Angeklagte Murat A. habe Flugkosten stets gleichbleibend mit einen Pauschalbetrag von € 450 abgerechnet, während der Dolmetscher aber mit Charterflügen tatsächlich nur etwas mehr als € 300,00 bezahlt haben könnte, spielte auch dieser Vorwurf im Plädoyer der Bundesanwaltschaft keine Rolle mehr.</p>
<p>Auch dem unbefangenen Zuhörer drängte sich während des dreistündigen Plädoyers der Eindruck auf, daß der Vorwurf des Abrechnungsbetruges, mit der von der Bundesanwaltschaft angeprangerten Gier und Unglaubwürdigkeit beider Angeklagter, sei der Hauptvorwurf, um den es sich in diesem Verfahren eigentlich drehe. ‚Leichte Kost‘, welche die Richter des Oberlandesgerichts nicht oft vorgesetzt bekommen mögen, beschäftigen sie sich wie auch die Vertreter der Bundesanwaltschaft doch sonst mit der Ahndung schwerer Terrorismus- und Staatschutzdelikte, während der Vorwurf von Betrug und Untreue in erster Instanz üblicherweise vor dem Amtsgericht verhandelt wird.</p>
<p>Mehr als zwei Jahre dauert das Strafverfahren gegen beide Angeklagte nun an; zwei Jahre, in denen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt aufwendig ermittelten, in denen die Angeklagten mehr als einen Monat anerkanntermaßen rechtswidrig in Untersuchungshaft verbrachten, der Angeklagte Anton K. trotz seiner Beamtenbezüge vom Dienst suspendiert keiner dienstlichen Tätigkeit nachgehen darf und schließlich drei Richter des Oberlandesgerichts, zwei Vertreter der Bundesanwaltschaft und zwei Rechtsanwälte an knapp 30 Verhandlungstagen den Sachverhalt mit zahlreichen Internas des Bundesnachrichtendienstes vor der Öffentlichkeit aufrollten. Die gesamten in zwei Jahren angefallenen Kosten der Ermittlungen mit einer Million Euro zu beziffern, dürfte nicht zu hoch gegriffen sein.</p>
<p>Vielleicht rechtfertigt dies die nach Maßgabe des Vortrages der sonst mit schwereren Delikten befaßten Bundesanwaltschaft sehr hochgeschraubten Strafforderungen von 2 Jahren und 10 Monaten für den Angeklagten Anton K. und einem Jahr mit Bewährung für den Angeklagten Murat A. Am 20.05.2010 wird der Prozeß mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt.</p>
<p>05.05..2010</p>
<p>Ende der Beweisaufnahme / Streit um sprichwörtlichen „silbernen Löffel“ / Täuschung und Verhör hinter den Mauern des Geheimdienstes</p>
<p>Die Verhandlungen im seit November vergangenen Jahres dauernden Münchener BND-Prozess scheinen nunmehr endgültig zu ihrem Abschluss zu kommen. Für den nächsten Sitzungstag am 12.05.2010 sind sowohl das formelle Ende der Beweisaufnahme als auch das Plädoyer der Bundesanwaltschaft angekündigt, dem dann am 20.05.2010 die Plädoyers der Verteidigung und am 26.05.2010 schließlich die Urteilsverkündung folgen sollen.</p>
<p>Am letzten Prozeßtag sorgte die Bundesanwaltschaft zuvor einmal mehr für entnervte Gesichter, als diese am 26. Hauptverhandlungstag plötzlich die Einvernahme weiterer Zeugen beantragte, auf die sie nach einem Hinweis des Gerichts über die vermutliche Belanglosigkeit des Beweisthemas dann schließlich aber doch verzichtete.</p>
<p>Bis dahin hatten sich die Verhandlungen über Wochen wie Gummi hingezogen, weil die Bundesanwaltschaft nach vier Monaten plötzlich einen neuen Betrugsvorwurf „aus dem Hut zauberte“, der in ihrer Anklageschrift noch nicht erhoben worden war, wonach sie den Angeklagten zur Last legt, sie hätten die Reisekosten des Angeklagten Murat A. für seine insgesamt 18 Einsatzzeiträume in mehr als zwei Jahren überhöht, ohne Einreichung von Belegen in stets gleich bleibender Höhe von € 450,00 abgerechnet, während der Dolmetscher aber mit Charterflügen tatsächlich nur etwas mehr als € 300,00 bezahlt haben könnte. Die Verteidigung hielt dem entgegen, daß schon die über Jahre gleichbleibende Summe und die gleichbleibende Nichteinreichung von Belegen für eine Pauschalabrechnung, in Kenntnis der Vorgesetzen und Abrechnungsstelle, spräche und außerdem weder Fahrtkosten vom noch Fahrtkosten zu den Flughäfen geltend gemacht worden waren. Gleichwohl drang die Bundesanwaltschaft darauf, den Vorwurf an mehreren Verhandlungstagen mit mehreren teilweise aus dem Ausland beizuladenden Zeugen auszuermitteln. Ein Aufwand, der einen Prozeßzuschauer in Anbetracht des in Rede stehenden Minischadens von allenfalls ein paar hundert Euro in einer Verhandlungspause zu der sarkastischen Bemerkung veranlaßte, man müsse wohl damit rechnen, daß schließlich auch noch das sprichwörtliche Fehlen eines silbernen Löffels in der BND-Kantine festgestellt und in diesen Prozeß eingeführt würde, um den Angeklagten Anton K. aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.</p>
<p>Klarheit über die Verantwortlichkeiten im BND brachte auch die Beweisaufnahme zu diesem Komplex letztlich, weil auch insoweit die einvernommen Beamten bemerkenswerte Erinnerungslücken hatten. So mußte „die Kostenstelle“ des BND nach Aussage eines BND-Zeugen angeblich alle Belege für Auszahlungen prüfen, hat dies, da pauschal und ohne Anforderung von Belegen abgerechnet wurde, indessen über mehr als zwei Jahre in keinem einzigen Fall getan. Wer hier konkret zuständig war, konnte der Zeuge indessen nicht mitteilen, weil dies nicht von seiner Aussagegenehmigung gedeckt sei. Geradezu skurril mutete der Versuch an, die eigene Verantwortung dadurch zu relativieren indem ein BND-Zeuge ernsthaft betonte, er habe als Vorgesetzter die zu genehmigenden Abrechnungen ja nur mit seiner „Paraphe“ und nicht mit seiner Unterschrift versehen. Das sei ein entscheidender Unterschied.</p>
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		<title>Von: CrniLabudovi</title>
		<link>http://balkanblog.org/2010/02/13/der-bnd-skandal-kosovo/#comment-6666</link>
		<author>CrniLabudovi</author>
		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 16:06:09 +0000</pubDate>
		<guid>http://balkanblog.org/2010/02/13/der-bnd-skandal-kosovo/#comment-6666</guid>
		<description>&lt;p&gt;Die haben den BND runter gewirtschaftet, weil Hirnlose Bürokraten das Sagen hatten mit null Praxis Erfahrung. Und jeder schützte seinen gut dotierten Posten, bis der Krug brach.&lt;/p&gt; Der BND setzte auf Ja-Sager, dämliche Bürokraten, und Profil Neurothiker!  
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		<content:encoded><![CDATA[<p>Die haben den BND runter gewirtschaftet, weil Hirnlose Bürokraten das Sagen hatten mit null Praxis Erfahrung. Und jeder schützte seinen gut dotierten Posten, bis der Krug brach.</p>
<p> Der BND setzte auf Ja-Sager, dämliche Bürokraten, und Profil Neurothiker!</p>
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	<item>
		<title>Von: Lupo</title>
		<link>http://balkanblog.org/2010/02/13/der-bnd-skandal-kosovo/#comment-6658</link>
		<author>Lupo</author>
		<pubDate>Sun, 14 Mar 2010 20:45:05 +0000</pubDate>
		<guid>http://balkanblog.org/2010/02/13/der-bnd-skandal-kosovo/#comment-6658</guid>
		<description>BND-Präsident Ernst Uhrlau vor dem Rauswurf

Von petrapez &#124; 13.März 2010

Wie das Naumburger Tageblatt heute schreibt, wird für den Chef der deutschen Auslandsspionage bereits ein Nachfolger gesucht. In den Katakomben des Dienstes dürfte nun das grosse Beben beginnen.

In der Online-Ausgabe des Naumburger Tageblatt der Mitteldeutschen Zeitung wurde in einem Artikel am heutigen Samstag, den 13.März der weitere Verbleib des Präsidenten Ernst Uhrlau in Frage gestellt.

Als Grund dafür wird seine offensichtliche Unfähigkeit genannt, diesen Posten zu bekleiden.

Meistens enthalten entsprechende von zuständigen Behörden unbestätigte Meldungen dennoch ein Fünkchen Wahrheit, wenn Insiderwissen an die Presse weitergeleitet wird.

Die Zeitung schrieb, dass es in Berliner Politikerkreisen als “ausgemacht” gelte, dass Uhrlau gehen muss. Es hätte “zuviele Pannen gegeben”, hiess es stark untertrieben über die offensichtliche Unfähigkeit des BND-Präsidenten und dass bei diesem Führungsstil die sechstausend Mitarbeiter eben das Gleiche tun wir ihr Chef: Man macht, was man will – dazu gehört auch, sich nicht an bestehende Grundgesetze zu halten.

Uhrlaus Rauswurf scheint so gut wie sicher, denn es wird schon kritisiert, dass noch kein Nachfolger feststehen würde.

Wolfgang Neskovic von der Linksfraktion und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) wurde mit folgenden Worten zitiert

“Dabei geht es nicht um die Person Uhrlau, sondern um die Entscheidungsschwäche von Bundeskanzlerin Angela Merkel, schnell einen Nachfolger für Uhrlau zu präsentieren.” im Zusammenhang mit der Ernennung eines Nachfolgers und man wundere sich sehr in PKGr-Kreisen darüber.
....................
http://www.radio-utopie.de/2010/03/13/bnd-prasident-ernst-uhrlau-vor-dem-rauswurf/#comment-13113

Die dümmste Aktion war ja, das man den früheren Abteilungs Leiter damals in 2005 in Ruhestand, nicht gestattete Berater beim Albanischen Präsident zu sein, obwohl der Alle in Tirana kannte, schon aus FRanz Josef Strauss Zeiten. Noch dümmer gings halt nicht, weil Schreibtisch Täter max. zum Blumen giessen im BND geeignet sind und nun der komplette Einfluss im Balkan zum Teufel ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>BND-Präsident Ernst Uhrlau vor dem Rauswurf</p>
<p>Von petrapez | 13.März 2010</p>
<p>Wie das Naumburger Tageblatt heute schreibt, wird für den Chef der deutschen Auslandsspionage bereits ein Nachfolger gesucht. In den Katakomben des Dienstes dürfte nun das grosse Beben beginnen.</p>
<p>In der Online-Ausgabe des Naumburger Tageblatt der Mitteldeutschen Zeitung wurde in einem Artikel am heutigen Samstag, den 13.März der weitere Verbleib des Präsidenten Ernst Uhrlau in Frage gestellt.</p>
<p>Als Grund dafür wird seine offensichtliche Unfähigkeit genannt, diesen Posten zu bekleiden.</p>
<p>Meistens enthalten entsprechende von zuständigen Behörden unbestätigte Meldungen dennoch ein Fünkchen Wahrheit, wenn Insiderwissen an die Presse weitergeleitet wird.</p>
<p>Die Zeitung schrieb, dass es in Berliner Politikerkreisen als “ausgemacht” gelte, dass Uhrlau gehen muss. Es hätte “zuviele Pannen gegeben”, hiess es stark untertrieben über die offensichtliche Unfähigkeit des BND-Präsidenten und dass bei diesem Führungsstil die sechstausend Mitarbeiter eben das Gleiche tun wir ihr Chef: Man macht, was man will – dazu gehört auch, sich nicht an bestehende Grundgesetze zu halten.</p>
<p>Uhrlaus Rauswurf scheint so gut wie sicher, denn es wird schon kritisiert, dass noch kein Nachfolger feststehen würde.</p>
<p>Wolfgang Neskovic von der Linksfraktion und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) wurde mit folgenden Worten zitiert</p>
<p>“Dabei geht es nicht um die Person Uhrlau, sondern um die Entscheidungsschwäche von Bundeskanzlerin Angela Merkel, schnell einen Nachfolger für Uhrlau zu präsentieren.” im Zusammenhang mit der Ernennung eines Nachfolgers und man wundere sich sehr in PKGr-Kreisen darüber.<br />
&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;..<br />
<a href="http://www.radio-utopie.de/2010/03/13/bnd-prasident-ernst-uhrlau-vor-dem-rauswurf/#comment-13113" rel="nofollow">http://www.radio-utopie.de/2010/03/13/bnd-prasident-ernst-uhrlau-vor-dem-rauswurf/#comment-13113</a></p>
<p>Die dümmste Aktion war ja, das man den früheren Abteilungs Leiter damals in 2005 in Ruhestand, nicht gestattete Berater beim Albanischen Präsident zu sein, obwohl der Alle in Tirana kannte, schon aus FRanz Josef Strauss Zeiten. Noch dümmer gings halt nicht, weil Schreibtisch Täter max. zum Blumen giessen im BND geeignet sind und nun der komplette Einfluss im Balkan zum Teufel ist.</p>
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