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Archive für 26.7.2008

Ford erpresst die Deutsche Bundesregierung wegen Standortsicherung

Straf Antrag1953 - 40. Deutscher Juristentag (Sieg der Reformgegner?) Aus dem Text: Gutachter Prof. Dr. Ridder:“….Es gibt keine “rechtsprechende Gewalt”….in der Demokratie des Grundgesetzes….” Prof. Dr. Schmidt:“….Ich habe den Art. 92 und den Art. 20 GG zu sehen und zu verstehen gesucht auf dem Hintergrunde der ganzen ungeheuer bewegten Justizgeschichte unseres Volkes, in der es doch wirklich dramatische Erscheinungen gegeben hat, Erscheinungen, aus denen man ganz deutlich sehen kann, wie gefährlich die reine Parteipolitik und die Machtpolitik der Unabhängigkeit der Rechtsprechung oft genug geworden ist und jeden Augenblick wieder werden kann

Dipl. Ing. Ivan ZilicMeister-Gerhard-Str. 1750674 Köln

Staatsanwaltschaft Bochum, Westring 8, 44787 Bochum

Köln den 25.07.2008

Strafantrag

von Herrn Ivan Zilic, Meister-Gerhard-Str. 17, 50674 Köln, gegen die Bundesregierung, Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel, Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypris, u. a. den Mitarbeiter, Verrichtungsgehilfen - Lobbyisten, Berater im Bundesjustizministerium sowie Anwalt der Fa. Ford, VW, Miele, u. a. Herrn Prof. Dr. Bartenbach, den vermuteten Auftraggeber, und Geschäftsführer der Fa. Ford Werke GmbH Köln, Herrn Bernhard Mattes (Erpressung der Bundesregierung wegen Standortsicherung), u. a. wegen:

  1. wissentlicher Einsetzung der, 1933 bis 1937, eingeführten Artikel 20 und 92 GG,
  2. wissentlicher Untersagung der Benutzung des Artikel 97 GG für die Deutschen Gerichte,
  3. wissentlicher Untersagung der Benutzung des Legalitäts-, sowie Offizialprinzips für die Staatsanwaltschaft,
  4. damit wissentliche Behinderung der Justiz im Sinne eines demokratischen Rechtsstaates,
  5. vermutete Auftragsvergabe zu mehreren Mordversuche an mir, Dipl. Ing. Ivan Zilic,
  6. Vermutung der organisierten Wirtschaftskriminalität, Betrug, Mobbing,
  7. u. a.

sowie Strafantrag gegen die Verdeckten Ermittler Funke, Knipp, Darici, Kanzlei Essen, Loschelder Kanzlei Köln, Hajdu Kanzlei Köln, Sparkasse KölnBonn, Richter Herrn Dr. Fabricius, Frau Bock, Arbeitsgericht Köln, Richter Herrn Dr. Backhaus, Herrn Bielfeld, Herrn Schergel, von Landesarbeitsgericht Köln, Richter Herrn Kühnen, Herrn Schmidt, Frau Voß, LG Düsseldorf (Klage Az: 2b O 208/06 LG Düsseldorf), Richter Herrn Steinacker OLG Düsseldorf, Richter Herrn Luhmer Amtsgericht Köln, Staatsanwältin Frau Müller Köln, u. a., um die Zahlung aus den ausgehandelten und unterschriebenen Verträgen zwischen mir, Dipl. Ing. Ivan Zilic, und der Fa. Ford, zu verhindern.

Begründung:

Nur die Bundesregierung ist ermächtigt die Entscheidungen der ihr Nachgeschalteten Justizbehörde, durch Artikel 20 und 92 GG, aufzuheben. Die Richter, die nach Artikel 97 GG, sowie der Staatsanwaltschaft die nach dem Legalitäts-, und Offizialprinzip arbeiten müssen, können nur durch die Bundesregierung, per Dekret in ihrer Arbeit behindert werden. Vermutlich auf dienstliche Anweisung der Bundesregierung, Kanzlerin Frau Merkel, Bundesjustizministerin Frau Zypris u. a. weigern sich die Richter meine Klagen sowie die Staatsanwaltschaft meine Strafanträge zu bearbeiten obwohl diese mit fundierten Beweisen belegt sind. Hier wurden Artikel 97 GG sowie das Legalitätsprinzip und das Offizialprinzip seitens der Nachgeschaltet Justiz verletzt:

  1. Richter am Landgericht Düsseldorf Herr Dr. Kühnen (Klage Az: 2b O 208/06 LG Düsseldorf sowie Strafantrag Az.: 168 Js 69/06 Staatsanwaltschaft Köln wegen Rechtsbeugung u. a.),
  2. Geschäftsführer der Fa. Ford Werke GmbH Herr Mattes (Klage Az: 120 C 58606 Amtsgericht Köln wegen Urkundenfälschung, Strafantrag Az.: 116 Js 551/05 bei der Staatsanwaltschaft Köln) wegen der vorsätzlicher Patentverletzung gemäß § 142 PatG, Handelns entgegen § 9 S. 2 Nr. 1 bis 3 PatG ohne erforderliche Zustimmung des Patentinhabers, Zahlung von 100.000,00 Euro Bestechungsgelder an meine Anwältin Frau Dr. Kippels (§ 300 StGB), u. a..
  3. Gegnerischen Anwalt Herr Prof. Dr. Bartenbach (Strafantrag Az.: 74 Js 217/05 wegen Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Patentgesetz, u. a.)
  4. Gegnerischer Chefsyndikus Herrn Dr. Drömer (Strafantrag vom 14.03.2006 bei der Staatsanwaltschaft Köln wegen Falscher Versicherung an Eides Statt u. a.)
  5. Gegnerischen Anwalt am BPG Herrn Sevenich (Strafantrag Az.: 70 Js 5076/06 Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Falscher Versicherung an Eides Statt u. a.)
  6. Richter am Arbeitsgericht Köln Herrn Dr. Fabricius (Strafantrag Az.: 168 Js 49/05 wegen Verletzung der Menschenwürde Art. 1, 2, 3, 14 Grundgesetzes, Versuch der Beschneidung der Grundrechte Artikel 103 Grundgesetzes u. a.)
  7. Meine frühere Anwältin Frau Dr. Kippels (Strafantrag Az.: 74 Js 176/05 wegen Annahme von 100.000,00 Euro Bestechungsgeld (§ 300 StGB), Parteiverrats u. a.)
  8. Meinen früheren Anwalt Herrn Dahlmann (Strafantrag Az.: 74 Js 213/05 wegen Parteiverrats u. a.)
  9. Meinen früheren Anwalt Herrn Dr. Schulte-Beckhausen (Strafantrag Az.: 74 Js 322/05 wegen Parteiverrats u. a.)
  10. Meinen früheren Anwalt Herrn Knipp (Strafantrag Az.: 29 Js 1565/05 wegen Parteiverrat u. a.)
  11. Meinen früheren Anwalt Herrn Fuchs (Strafantrag Az.: 70 Js 14899/05 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Parteiverrat u. a.)
  12. Meinen früheren Anwalt Herrn Specks (Strafantrag vom 02.05.2006 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen u. a. Parteiverrat)
  13. Meinen früheren Patentanwalt Herrn Dr. Bauer (Strafantrag Az.: 116 Js 796/05 wegen Parteiverrat u. a.)
  14. Meinen früheren Patentanwalt Herrn Dr. Wolff (Strafantrag Az.: 53 Zs 465/05 Generalstaatsanwalt Köln wegen Parteiverrat u. a.)
  15. Meinen früheren Anwalt Herrn Frings (Strafantrag vom 02.05.2006 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen u. a. Parteiverrat)
  16. Meinen früheren Anwalt Herrn Rüttgen (Strafantrag vom 02.05.2006 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen u. a. Parteiverrat)
  17. Meinen früheren Anwalt Herrn Voß (Strafantrag vom 02.05.2006 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Parteiverrat u. a.)
  18. Geschäftsführer der Fa. Tucker GmbH Herr Müller (Strafantrag Az.: 704 Js 18155/06 WI bei der Staatsanwaltschaft Gießen wegen vorsätzlicher Patentverletzung gemäß § 142 Patg, Handelns entgegen § 9 S. 2 Nr. 1 bis 3 PatG ohne erforderliche Zustimmung des Patentinhabers).
  19. u. a.

1953 - 40. Deutscher Juristentag (Sieg der Reformgegner?) Aus dem Text: Gutachter Prof. Dr. Ridder:“….Es gibt keine “rechtsprechende Gewalt”….in der Demokratie des Grundgesetzes….” Prof. Dr. Schmidt:“….Ich habe den Art. 92 und den Art. 20 GG zu sehen und zu verstehen gesucht auf dem Hintergrunde der ganzen ungeheuer bewegten Justizgeschichte unseres Volkes, in der es doch wirklich dramatische Erscheinungen gegeben hat, Erscheinungen, aus denen man ganz deutlich sehen kann, wie gefährlich die reine Parteipolitik und die Machtpolitik der Unabhängigkeit der Rechtsprechung oft genug geworden ist und jeden Augenblick wieder werden kann40. Deutscher Juristentag, öffentlich-rechtliche Abteilung:Empfiehlt es sich, die vollständige Selbstverwaltung aller Gerichte im Rahmen des Grundgesetzes gesetzlich einzuführen? Was die richterlichen Unabhängigkeit anbelangt, wurde diese zwischen 1933 und 1937 von Hitler abgeschafft und nie mehr hergestellt. Die Staatsanwaltschaft sowie Richter klagen gerade wegen dieser Abhängigkeit der Parteijustiz.Nicht nur ich, auch der Richterbund beklagt, dass in der gesamte EU nur die Richter in Deutschland - seit 1937 -, keine Unabhängigkeit der Entscheidungen haben, sondern den Anweisungen des Justizministeriums folgen müssen.

Zitat aus.: Der Konflikt zwischen der Freiheit des Bürgers und der Macht des Staates.2006
Aus dem Text:
“….Es ist nämlich eine Fehlinformation,…..dass mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft in Deutschland keine unzulässige politische oder sonst unsachgemäße Einflussnahme verbunden sei. Vielmehr lässt sich der Missbrauch der Staatsanwaltschaft in Deutschland als »Organ der Staatsregierung« bis zu ihren…..Anfängen zurückverfolgen….”
Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Die Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft
2007 - Aus dem Text: “….Die Unabhängigkeit der Justiz wird zunehmend durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind als “nachgeordnete Behörden”, hierarchisch dem Justizminister unterstellt. Daher ist es an der Zeit, dass die Justiz ihre Aufgaben in die eigenen Hände nimmt….” Deutscher Richterbund
Beschluss der Bundesvertreterversammlung: Selbstverwaltung der Justiz

“Willy Brandt hat einmal gesagt, Demokratie bedeutet Kontrolle von Macht und das heißt natürlich Kontrolle der Regierung. Diese Kontrolle findet aber offenkundig nicht statt.”Karl Nolle, LandtagsabgeordneterRede vor dem Sächsischen Landtag vom 05.02.2004 Um die kriminelle Handlungen der Frau Dr. Merkel Regierung zu kaschieren, wird der Artikel 97 GG (Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen), vorgeschoben. Nachweislich werden nur die von den Nazis zwischen 1933 und 1937 eingeführte Rechtsbeugenden Artikeln 20 und 92 des Grundgesetzes, ohne Bedenken von irgendwelchen Konsequenzen von der deutschen Parteijustiz, angewandt.Um sich einen demokratischen Rechtstaat nennen zu dürfen, müssen die beide Artikel 20 und 92, die aus der Nazi-Zeit stammen, aus dem Grundgesetzes gestrichen werden.

Alle Versuche Manipulationen (Urkundenfälschung, Unterschriftfälschung, Bestechung, u. a.) meines früheren Arbeitsgeber zu unterbinden sind über die Artikeln 20 und 92 GG an der Deutsche Parteijustiz gescheitert.

Zitat Staatsanwältin Frau Franz: „Sie werfen dem Beschuldigten Mattes als Verantwortlichen der Ford Werke GmbH vor, das von Ihnen erfundene Halterschweißverfahren unter Verletzung Ihrer Schutzrechte gewerblich zu nutzen. Eine Strafbarkeit gemäß § 142 Abs. 1 PatG bzw. gemäß §§ 106 ff UrhG setzt voraus, dass Sie Inhaber eines ausschließlichen Schutzrechts an dem Halterschweißverfahren sind und die Ford Werke GmbH dieses Verfahren unter bewusster Verletzung dieses Schutzrechts nutzen.“ Ich bin der ausschließliche Inhaber und Besitzer des Patentes Nr.: DE 10 2004 026 929 und die Fa. Ford Werke GmbH (AG) verletzt dieses wissentlich seit den 15.05.1999.

Laut „§ 9 PatG Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung das Erzeugnis, herzustellen, anzubieten, oder zu besitzen.“Das Zilic - Halterschweißverfahren habe ich 1998 bei der Fa. Tucker GmbH (Black & Decker) in Gießen als freie Erfindung in meiner Freizeit entwickelt. Diese Schweißverfahren habe ich meinem früheren Arbeitgeber der Fa. Ford Werke GmbH zur Nutzung angeboten, und am 15.05.1999 in die Produktion über das von mir geschriebene Fordprojekt Nr. 10915594, eingeführt. Beweis 1: Projekt 10915594. Für die Erfolgreiche Einführung von meiner freien Erfindung, dem Zilic-Halterschweißverfahren, habe ich am 18.09.1999 meinem Arbeitgeber einen Verbesserungsvorschlag unterbreitet.Dafür hat mich der Vice President der European Manufakturing Operations Herr Rolf Zimmermann der Fa. Ford Werke, im September 1999 mit dem „Award of Excellence“ ausgezeichnet.

Beweis 2: Award of Excellence. Für die Einführung von meinem Verfahren habe ich keine Vergütung erhalten.Am 31.12.2003 habe ich die Fa. Ford zur Frühpensionierung verlassen.Am 30.03.2004 habe ich meine Ansprüche über meinen Anwalt Herrn Strauch durch die Mitteilung meiner freien Erfindung gelten gemacht.

Beweis 3: Mitteilung eine freie Erfindung. Am 15.03.2005 wurde meine freie Erfindung, sechs Jahre verspätet, durch unbeschränkte Inanspruchnahme seitens des Leiters der Patente und Schutzrechte Herrn Dr. Hans-Carsten Drömer, bestätigt. Erst jetzt bekennt die Fa. Ford, dass sie meine Erfindung benutzt. Nach § 19 ArbNErfG (2) Nimmt der Arbeitgeber das Angebot innerhalb von drei Monaten nicht an, so erlischt das Vorrecht.

Beweis 4: Unbeschränkte Inanspruchnahme seitens der Fa. Ford.

Dr. jur. H. Jochen Krieger, aus seiner Kurzübersicht, „Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen,“ Zitat: „Bei unbeschränkter Inanspruchnahme entsteht der Vergütungsanspruch dem Grunde nach bereits mit Zugang der Inanspruchnahmeerklärung.“ Trotz der Abmahnungen und Klagen weigert sich die Fa. Ford erfolgreich, mit Hilfe der Deutschen Parteijustiz, die mir gegenüber zugegebenen Schadensersatzforderungen zu erfüllen.Mein Patent Nr.: 10 2004 026 929 wird durch die Fa. Black & Decker und Fa. Nelson, ohne rechtliche Konsequenzen, an die Fa. Ford, Volvo, GM, Opel, VW, Audi, u. a. ohne meine Genehmigung mit Hilfe der Deutsche Parteijustiz, weiter vertrieben.

Beweis 5: Mein Patent Nr.: 10 2004 026 929.

Meine Anwältin Frau Dr. Kippels hat meine Klage unschlüssig geschrieben. Sie wurde vom Richter Dr. Grabinski drei Mal aufgefordert die Klage schlüssig auf eine freie Erfindung auszurichten. Sie hat meine Erfindung mal als Diensterfindung mal als freie Erfindung dargestellt. Trotz § 9 des PatG versuchtet die Fa. Ford Werke GmbH, mir, über die Klage Az: 4b O 196/05 und Az: 4b O 487/05 am LG Düsseldorf, mit den Unterlagen von meinem Patentanwalt Herrn Dr. Bauer CBH 1, CBH 2, sowie meinen gefälschten Unterschriften CBH 4, CBH 5, mein Patent zu enteignen.

Beweis: Petition 20591/06 Strassburg.

In der mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Köln Dipl. Ing. Ivan Zilic gegen den Geschäftsführer der Fa. Ford Herr Mattes wegen Unterschriftenfälschung, Zitat: „Die Klage wird zurückgewiesen. Ich kann Herrn Mattes nicht ins Gefängnis bringen nur weil er Ihr Unterschrift fälschen ließ. Durch die Unterschriftsfälschung ist Ihnen kein Schaden entstanden.“ „Ich habe seit 15.05.1999 kein Cent vom Ford gesehen. Spielt keine Rolle, Sie können mich davon nicht Überzeugen.“ Vermutlich erster Mordversuch

Am 18.10.2005 habe ich den gegnerischen Anwalt Herrn Prof. Dr. Bartenbach kennen gelernt.Die BKA Mitarbeiter Herr Ekhardt Funke, Herr Michael Knipp, Herr Mesut Darici, Herr Frank Leistner, Frau Leistner, Herr Vierhaus, Herr Prof. Dr. Bartenbach, haben mir am 18.10.2005 vorgeschlagen 20 Millionen Euro von der Fa. Ford Werke GmbH für mich über Maastricht / Niederlande zu waschen, in dem sie dort eine GmbH für mich gründen.Dies habe ich abgelehnt, mit der Begründung: „Ich zahle meine Schulden beim Finanzamt gerne, außerdem kann ich von ihnen in den Niederlanden höchstens eine Kugel verpasst bekommen.“Da ich den Fa. Ford Werke GmbH Anwalt Prof. Dr. Bartenbach in der Kanzlei meiner eigenen Anwälte kennen gelernt habe, vermute ich, dass ein Auftragsmord mit Absprache zwischen Herrn Mattes, Frau Dr. Merkel, Frau Zypris, Herrn Prof. Dr. Bartenbach, geplant war. Das ich Herrn Prof. Dr. Bartenbach bei meinen früheren Anwalten Herren Funke, Knipp, Darici, ohne es zu wissen kennen gelernt habe, habe ich im Beisein von Zeugen, am Landgericht Düsseldorf am 31.01.2006 in der mündlichen Verhandlung vorgetragen und zu Protokoll gegeben.Die Herren Knipp, Funke, Darici haben gegen mich auf Honorarzahlung am LG Köln geklagt und die Klage gewonnen, obwohl ich über meine Anwälte Herrn Kyritsis und Herrn Bozkurt vortragen ließ, dass diese wegen Betrug in Bochumer Gefängnis sitzen und ihre Anwaltslizenzen verloren haben. Das hat das Richtergremium am LG Köln nicht gestört. Die Klage 4b O 196/05 Ford gegen Zilic wurde am 17.11.2005 zurückgewiesen mit der Begründung, die Ford Verantwortlichen sollen sich in die eigene Produktion begeben. Für das Gericht steht fest, in der Produktion wurde das Zilic - Halterschweißverfahren eingeführt und nicht das in der Klage aufgeführte Heften und Ausschweißen eines Winkelhalters der Fa. Tucker GmbH.In der mündlichen Verhandlung am 31.01.2006 hat der Richter Herr Dr. Kühnen keine Anträge zugelassen mit der Begründung, wir sollen uns einigen. Nach langer Beratung mit meinen beiden Anwälten Frau Sicher und Herrn Specks habe ich dem Vorschlag der Fa. Ford zugestimmt. Die Fa. Ford soll ein Jahres weltweiten Gesamtgewinn an mich auszahlen.Trotz der Einigung, hat die 4b Kammer des Landgericht Düsseldorf das Protokoll vernichtet und ein Rechtsbeugendes Urteil gesprochen. Entgegen des § 9 PatG darf ich mich nicht berühmen Patentinhaber meines Patentes zu sein.

Einer der Rechtsbeugende Zitaten vom Richter Herrn Dr. Kühnen aus dem Urteil Az: 4b O 487/05 vom 28.02.2006: „Zu Unrecht meint der Antragsgegner allerdings, der in seinem Wohnhaus vorhandene Briefkasten sei für eine Ersatzzustellung ungeeignet gewesen, weil er für insgesamt drei Hausbewohner eingerichtet gewesen sei, was durch eine entsprechende Briefkastenbeschriftung erkennbar gewesen sei, und außerdem lediglich über einen Magnetverschluss verfügt habe. Beide Gesichtspunkte sind rechtlich unbeachtlich. Es ist weder erforderlich, dass der Briefkasten fest verschlossen ist, noch, dass er dem Zustellungsadressaten allein zugeordnet ist (vgl. Zöller, a.a.O., § 181 ZPO Rn. 3).“ Das ist eine klare Rechtsbeugung (§ 339 StGB) seitens des Richters Herrn Dr. Kühnen.Tatsache ist es das im Zöller § 181 ZPO Rn. 3 tatsächlich zitiert wird: „III 1) Niederlegung des Schriftstückes in dem verschlossenen Umschlag durch den mit der Ausführung der Zustellung beauftragten Justizbediensteten oder Gerichtsvollzieher sowie durch eine damit beauftragte Behörde (§ 168) hat auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht (kann auch eine amtsgerichtliche Zweigstelle sein) zu erfolgen, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt (Abs 1 S 1). Eine andere Möglichkeit der Niederlegung gibt es in diesem Fall nicht.“ Entmündigungsverfahren

Am 23.06.2005 haben die Richter Frau Bock und Herr Dr. Fabricius vom Arbeitsgericht Az: 15 Ca 3184/05 mit meinem Anwalt Herrn Dr. Schulte-Beckhausen und meinem Patent Anwalt Herrn Ivo Stute ein Entmündigungsverfahren gegen mich angestrengt um mir mein Patent zu enteignen.Dem Entmündigungsverfahren haben sich die Richter am Landesarbeitsgericht Az: 4 Sa 593/07 Köln angeschlossen.

Vermutlich zweiter Mordversuch - Am 09.07.2007 habe ich den Auftrag für den Rechtstreit Az: 4b O 79/07 Tucker gegen Zilic an die Kanzlei Hajdu vergeben. Der Vertrag den wir mündlich ausgehandelt haben sah vor, dass er den von mir auf dem USB-Stick (Softwareträger) vorgeschriebene Text auf seinen Computer überträgt, überarbeitet, und unterschreibt. Um das zu machen musste ich ihm sofort 500 Euro einzahlen und eine Vollmacht unterschreiben. Ich bestand darauf, die Klageerwiderung persönlich zum Gericht zu bringen.Das sah unser mündlicher Vertrag vor.Er nahm den USB-Stick um den von mir vorgeschriebenen Text zu übernehmen und ich ging das Geld (500 Euro) holen. Nach dem ich die 500 Euro geholt habe, bei ihm abgegeben habe und ihm die Vollmacht unterschrieben habe, weigerte er sich meine Sache sofort zu bearbeiten. Er bestand darauf die Sache bei ihm übernachten zu lassen, da er diese noch einmal nachprüfen möchte. Das habe ich abgelehnt und verlangte das Geld zurück, da der ursprüngliche Vertrag war, den Widerspruch sofort zu überarbeiten, zu unterschreiben und mir zur Einreichung zum Gericht zu überlassen. Ich ging protestierend.Am nächsten Tag war die Sache noch immer nicht unterschrieben. Er hat sich auffällig nervös verhalten und mir zum trinken aller paar Minuten Wasser angeboten. Da im Wasserglas einige Rückstände auf dem Boden sichtbar waren und er meinen Widerspruch nicht unterschreiben wollte, habe ich den Verdacht gehabt, dass er mit der Gegenseite irgendeine Manipulation meines Wasser vorgenommen hat. Es war vermutlich ein direkter geplanter Anschlag von der Gegenseite auf mich. Somit musste ich ihn nach langem Streit entlassen. Es ist zu überprüfen, mit wem Herr Lauterbach an diesen Tagen gesprochen hat, weil er sich auch danach geweigert hat, das vertraglich vorgesehene Schreiben zu unterzeichnen. Drohung seitens der CBH Kanzlei

Vor der mündlichen Verhandlung am Landgericht Saarbrücken habe ich Herrn Fock in seinem Auto vor dem Gerichtsgebäude gesehen. Er saß im Auto und hat irgendwelche Unterlagen geprüft. Als er mich bemerkt hat, hat er angefangen zu grinsen und Siegessicher in meine Richtung gesehen und mit dem Zeigefinger eine Bewegung gemacht als ob er mir den Kopf abschneidet.Da die CBH Kanzlei im Streit gegen mich versagt hat, und mich auf Herausgabe eines Verfahrens (Heften und Ausschweißen eines Winkelhalters, Patent Nr.: DE 196 11 711 A1) den ich nicht besitze, verklagt hat, blieb ihr nichts anders übrig als:- mein Unterschrift in der Klage Az: 4b O 196/05 nachweislich zu fälschen CBH 4, CBH 5, (Az: 4b O 196/05 und Az: 4b O 487/05),- mich mit den Patentunterlagen von meinem Anwalt Herr Dr. Bauer CBH 1, CBH 2, zu verklagen Az: 4b O 196/05, und Az: 4b O 487/05, (ich habe diese organisierten Kriminelle am LG Düsseldorf Az: 2b O 208/06 verklagt),- meine Anwälte nachweislich zu bestechen Frau Dr. Kippels, u. a.- meine Anwälte Funke, Knipp, Darici, zu bestechen, (in deren Kanzlei habe ich den gegnerischen Anwalt Herr Prof. Dr. Bartenbach persönlich am 18.10.2005 kennen gelernt).- meinen Anwalt Herr Speks zu erpressen (CBH Kanzlei Mitarbeiter in seine Kanzlei 26.01.2006),- Loschelder Kanzlei (Herr Dr. Schulte-Beckhausen), Patentanwalt Herr Ivo Stute, vermutlich zu bestechen um meine gewonnene Klage vom OLG Düsseldorf ohne mein Wissen zurückzuziehen,- den Richtern Frau Bock, Herrn Dr. Fabricius sowie den nicht bestellten Anwalt Herrn Dr. Schulte-Beckhausen vermutlich zu bestechen und anzuweisen gegen mich ein Entmündigungsverfahren einzuleiten, ohne das diese beiden mich jemals gesehen, geschweige gesprochen haben,- Oberstaatsanwältin Frau Müller, Richter Herrn Luhmer sowie meinen Anwalt Herrn Palm vermutlich zu bestechen und durch die Regierung anzuweisen gegen mich eine Klage Az: 74 Js 428/06 zu erheben und mir widerrechtlich zwei Jahre auf Bewährung zu geben. Ihre Begründung: Ein Entmündigungsverfahren ist eine gängige Praxis in der Deutsche Justiz. (Gegen diese organisierten Kriminelle habe ich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München am 13.04.2008 erhoben.)- Sparkasse KölnBonn vermutlich zu bestechen und anzuordnen trotz meiner 9000 Tausend Euro Kreditwürdigkeit, mein Konto bei Minus 5800 Euro aufzukündigen, mich ohne Prüfung bei der SCHUFA zu melden und gegen mich Klage zu erheben.- in der Landgericht Saarbrücken Klage Az: 12 O 29/07 Zilic gegen Ford, ein gefälschtes Empfangsbekenntnis vorlegen,- der Hajdu Kanzlei vermutlich zu bestechen um den Widerspruch am LArbG Köln zu vermeiden (Az: 142 C 8/08 Amtsgericht Köln),- LArbG Köln, Richter haben nach Nazi-Artikel 20 und 92 anstatt 97 GG das rechtswidrige Versäumnisurteil des ArbG Köln Az: 15 Ca 3184/05, bestätigt,u. a. Vermutlich dritter Mordversuch

Über die Unterhändler der Fa. Ford Werke GmbH Herr W. M. Luchs, Herr Heinermann, Herr Dieter Klaas, Herr Dr. Wolfgang T. Leskau, hat mir der frühere Vorsitzende der Fa. Ford Werke AG Herr Albert Caspers am 18.04.2008 um 13 Uhr im Intercontinental Hotel in Düsseldorf unterstellt, dass ich ein Vergleichsangebot, der heutigen Geschäftsleitung der Fa. Ford Werke GmbH um Herr Bernhard Mattes, für die Nutzung meiner Erfindung, (Patente Nr.: DE 10 2004 026 929) von 100 Millionen Euro ausgeschlagen habe. Ich habe seitens der Geschäftsleitung der Fa. Ford Werke GmbH nie ein Angebot von 100 Millionen Euro erhalten.Es ist zu vermuten, dass Frau Dr. Merkel, sowie Frau Zypries sich das Geld über den Lobbyisten im Bundesjustizministerium, den Anwalt der Fa. Ford Werke GmbH Herrn Prof. Dr. Bartenbach auszahlen ließen und diese falsche Meldung in die Welt gesetzt haben um mich in der Öffentlichkeit zu denunzieren.Seitdem häuft sich das Mobbing sowie die Morddrohungen mir gegenüber.

Beweis: Petition Nr. 4-16-17-420-034592 Bundestag. Vermutlich vierter Mordversuch

Zwei Mal habe ich mich gegen den selben Angreifer in meiner Strasse wehren müssen. Um ca. 1 Uhr in der Nacht, hat mich ein Unbekannter, im kurzem Abstand von ca. 2 Meter Entfernung, verfolgt. In meine Strasse ist er auf die Gegenseite gegangen und hat sich vor meinem Eingang gestellt. Ich habe aus meinem Auto, das am Anfang der Strasse geparkt war, eine Eisenstange rausgeholt und ihn damit in die Flucht geschlagen. Der Angreifer sah sehr drahtig aus, war ca. 180 cm groß, 75 kg schwer, und hat eine auffällige Harkennase. Vermutlich fünfter und sechste Mordversuch

Am 12.07.2008 wurde an meinem Auto manipulieret, indem das rechte Vorderrad nachweislich gelöst wurde, so dass ich schwer verunglücken sollte. Die selbe Manipulation an meinen beiden Vorderrädern wurde am 20.07.2008 wiederholt. Die Zeugen des Vorfalls, ein Werkstattmechaniker, ein Radfahrer und eine Frau, werde ich nennen, sobald diese Sache von einer Europäischen Unabhängigen Kommission oder vom OLAF untersucht wird, da die Deutsche Parteijustiz nachweislich über die Artikeln 20 und 92 GG Ermittlungen verhindert.Dies ist schon der sechste Fall bei dem ich vermutlich seitens der Gegenseite (Frau Dr. Merkel, Frau Zypries, Herrn Prof. Dr. Bartenbach, Herrn Mattes, u. a.) über die BKA/LKA Mitarbeiter bedroht wurde. Alle meine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wurden trotz Legalitätsprinzip abgelehnt. Daher vermute ich, dass die CBH Kanzlei mit Wissen der Bundesregierung Frau Dr. Merkel, Frau Zypries über die BKA/LKA einiges unternommen hat um mich zu ermorden.

Es ist zu vermuten, dass Frau Dr. Merkel vorsätzlich, die mehrfachen Urkunden Fälschungen (§§ 267 III, 269, 271 StGB) durch ihren Erfüllungsgehilfen, die Bundesjustizministerin Frau Zypris, den Richter Herrn Rau vom Landgericht Frankfurt am Mein Az.: 2-06 O 518/06, den Richtern Frau Hugo, Frau Wirtsch, Frau Friedrich und Herr Schulz Landgericht Saarbrücken Az.: 12 O 29/07, den Richter Frau Bock, Herr Dr. Fabricius vom Arbeitsgericht Köln Az.: 15 Ca 3184/05 u. a. sowie den Verrichtungsgehilfe, den kriminellen Lobbyisten der Automobilindustrie im Bundesjustizministerium, den Anwalt der Fa. Ford Werke GmbH / Köln, der Fa. VW AG / Wolfsburg, u. a. Herr Prof. Dr. Bartenbach am Landgericht Düsseldorf Az.: 4b O 196/05 und Az.: 4b O 487/05, unterstützen.

Mit dieser vorsätzlichen deliktischen Handlung (§§ 263, 267 III StGB), behindert Frau Merkel, Frau Zypris sowie Herrn Prof. Dr. Bartenbach mich, meine Rechte aus meinem Patent Nr.: DE 10 2004 026 929 gegen die Fa. Ford Werke GmbH, die Fa. Emhart Teknologies Tucker GmbH, u. a. wahr zu nehmen.Bei meinem Rechtstreit mit der Fa. Ford Werke GmbH handelt es sich um einen Privatrechtlichen Streit. Ich habe ein Angebot am 13.11.1998 der Fa. Ford Werke AG vorgelegt. Die Fa. Ford Werke AG hat dies am 24.03.1999 angenommen. Ich habe mein Schweißverfahren am 15.05.1999 geliefert. Seit dem weigert sich Fa. Ford Werke GmbH für das gelieferte Produkt zu zahlen. Daher möchte ich Sie bitten, das Ermittlungsverfahren gegen Frau Dr. Merkel, Frau Zypris, den Geschäftsführer der Fa. Ford Werke GmbH Herrn Bernhard Mattes sowie den Anwalt der Fa. Ford Werke GmbH / Köln und Lobbyisten des Bundesjustizministerium Herr Prof. Dr. Bartenbach, wegen organisierter Wirtschaftskriminalität, vorsätzlicher Urkundenfälschung (§§ 267 III, 269, 271 StGB), Betrug (§ 263 StGB), vermuteter krimineller Handlungen (§ 823 BGB, §§ 25, 27, 29 StGB), Begünstigung (§ 257 StGB), Strafvereitelung (§ 258 StGB), Hehlerei (§ 258 StGB), Begehen durch Unterlassen (§ 13 StGB), Vorsätzliches Handeln (§ 15 StGB), Zugehörigkeit zu einer krimineller Vereinigung (§ 129 StGB), u. a. aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Ing. Ivan Zilic

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