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Änderung des Artikel 20 und 92 GG wegen krimineller Lobby-Parteijustiz in der BRD

 An den

 Deutschen Bundetag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin 

Datum: 24.04.2008

Bundetagspetition Nr. 4-16-07-420-034592

Organisierte Lobby-Wirtschaftskriminalität durch die Kanzlerin Frau Dr. Merkel, Bundesjustizministerin Frau Zypries über den Berater und Lobbyisten der Automobilindustrie Ford, VW, Audi, ??. im Bundesjustizministerium, Herrn Prof. Dr. Bartenbach
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich befinde mich seit mehreren Jahren im Rechtsstreit mit der Fa. Ford Köln und der Fa. Tucker / Black & Decker Gießen.
Fa. Ford sowie Fa. Tucker versuchen, mit der direkten Hilfe des Justizministerium, mir mein Patent DE 10 2004 026 929, zu enteignen.
Der Angetellte des Justizministeriums Herr Prof. Dr. Bartenbach vertritt als Anwalt die Fa. Ford, Fa. VW, u. a.
Die BKA Mitarbeiter aus Essen haben mich als Anwälte vor dem LG Düsseldorf und LG Frankfurt vertreten:
1. Mesut Darici, sitzt zur Zeit im Bochumer Gefängnis,
2. Michael Knipp, wurde seit Februar 2008 in den offenen Vollzug verlegt. Er hat unter den Insassen verkünden lassen, dass ihm die Regierung eine Flucht nach Tailand ermöglichen werde, sowie
3. Eckhard Funke Mittäter.
Weitere Informationen können Sie auf meiner Webseiten erhalten: www.ivan-zilic.de

Ich, Dipl. Ing. Ivan Zilic, bin damit einverstanden, dass meine Petition Nr.: 4-16-07-420-034592 öffentlich behandelt wird.

 

Gegenstand der Petition: Die Artikel 20 und 92 des Grundgesetzes der Bundesrepublick Deutschland müssen geändert werden um die Organissierte Wirtschaftskriminalität durch die Bundesregierung zu beschränken.

 

“Willy Brandt hat einmal gesagt, Demokratie bedeutet Kontrolle von Macht und das heißt natürlich Kontrolle der Regierung. Diese Kontrolle findet aber offenkundig nicht statt.”

Karl Nolle, Landtagsabgeordneter

Rede vor dem Sächsischen Landtag vom 05.02.2004

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit reiche ich, deutscher Staatsbürger und alleiniger Inhaber des deutschen Patentes Nr.: 10 2004 026 929, diese Petition an den Deutschen Bundestag, gegen die Kanzlerin Frau Dr. Merkel, wegen Amtspflichtverletzung (Art. 34 GG) Unterstützung und Billigung der organisierten Wirtschaftskriminalität, Urkundenfälschung, Enteignungs-, Entmündigungsverfahren (Art. 14 GG), u. a. durch ihre Erfüllungsgehilfin, Bundesjustizministerin Frau Zypris, ihren Verrichtungsgehilfen den Lobbyisten im Bundesjustizministerium Herrn Prof. Dr. Bartenbach, durch vermutete Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Bestechlichkeit im Amt (§ 332 StGB), Rechtsbeugung (§ 339 StGB), vorsätzliche Verletzung der Menschenrechte entgegen der Artikel 1, 2, 3 Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, u.a, ein.

Sie  versucht mir mein Patent, über das Landgericht Düsseldorf, Arbeitsgericht Köln, Amtsgericht Köln, u. a. sowie die Staatsanwaltschaft Köln, Düsseldorf und Essen, für die amerikanische Firmen Ford und Black & Decker, ohne gesetzliche Grundlage (Artikel 103 GG), zu enteignen (Artikel 14 GG).

 

Meine Anwälte wurden von dem Lobbyisten in dem Bundesjustizministerium dem Anwalt der Fa. Ford, VW, u. a. Herr Prof. Dr. Bartenbach nachweislich bestochen, Frau Dr. Kippels Köln, u.a. ohne dafür belangt zu werden, sowie wenn sie nicht bereit waren mitzumachen wurden sie massiv eingeschüchtert, Lizenzentzogen (Herrn Michael Knipp Essen) oder ins Bochumer Gefängnis gesetzt (Herr Mesut Darici Essen).

 

Die Zusammenarbeit vom gegnerischen Anwalt Herr Prof. Dr. Bartenbach und den Richtern am Landgericht und OLG Düsseldorf, Frankfurt am Main, Saarbrücken Herrn Dr. Kühnen, Herr Steinacker, Herrn Schmidt, Frau Voß, Herr Rinken, Herr Rau, Frau Hugo, Frau Wirtsch, Frau Friedrich, Herr Schulz, den Richter am Arbeitsgericht Köln Herrn Dr. Fabricius, Frau Bock, den Richter am Landgericht Düsseldorf Herrn Dr. Kühnen, Herrn Schmidt, Frau Voß, Herr Rinken, u. a. dem Richter am Amtsgericht Köln Herrn Luhmer, der Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Köln Frau Müller, u. a. meine Anwälte Herr Dr. Bauer, Herr Dr. Schulte-Beckhausen, Herr Ivo Stute, Herr Palm, Frau Zeyden-Kaplan, Herr Kaplan, Herr Yildirim, Herr Dahlmann, u.a. wurde durch das Justizministerium voll gedeckt.

1. ENTEIGNUNGS-, ENTMÜNDIGUNGSVERFAHREN

 

Dipl. Ing. Ivan Zilic

Meister-Gerhard-Str. 17

50674 Köln

 

Staatsanwaltschaft München

Leitender Oberstaatsanwalt – Abteilung I

Herr Dr. Hödl

Arnulfstr. 16 - 18

80335 München

 

vorab per Fax.: 089 / 5597 - 3038

Köln, den 13.04.2008

Strafantrag Az: 60 AR 739/08

 

gegen den Richter am Amtsgericht Köln Herrn Luhmer, die Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Köln Frau Müller, dem Kölner Anwalt Herrn Palm, den Richtern am Arbeitsgericht Köln Frau Bock, Herr Dr. Fabricius, die Bundesjustizministerin Frau Zypries, dem Lobbyiste der Bundesjustizministerium und Anwalt der Fa. Ford Werke GnbH Köln Herr Prof. Dr. Bartenbach, dem Geschäftsführer der Fa. Ford Werke GmbH Köln Herr Bernhard Mattes, wegen organisierter Wirtschaftskriminalität, Menschenrechtsverletzung Artikel 1, 2, 3, 14, 103 GG, u. a. durch das Bundesjustizministerium.

Richter Herrn Luhmer, hat wider besseren Wissens (§ 164 StGB) die verfassungswidrige Klage (Az.: 539 Ds 303/07) der Oberstaatsanwältin Frau Müller gegen mich (Dipl. Ing. Ivan Zilic) am Amtsgericht Köln zugelassen und am 10.10.2007 versucht zu führen.

 

Begründung:

Der Richter Herr Luhmer hat die Klage, wider besseren Wissens (§ 164 StGB), von der Oberstaatsanwältin Frau Müller gegen mich zugelassen, weil diese behauptet, Zitat: „Dies deshalb, da der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt Rechtsanwalt Dr. Schulte-Beckhausen aus der Kanzlei Loschelder mandatiert hat.“

Das ist eine wissentliche Lüge seitens der Oberstaatsanwältin Frau Müller.

Beweis 1: Klagezulassungsmeldung Az.: 539 Ds 303/07.

Beweis 2: Anklageschrift Az.: 74 Js 428/06 der Oberstaatsanwältin Frau Müller.

 

Die Oberstaatsanwältin Frau Müller konnte eine Vollmacht, die ich der Loschelder Kanzlei erteilt haben soll, als Beweis der Klage, dem Gericht nicht vorlegen. Im Gegenteil, die gesamte Korrespondenz zwischen dem Arbeitsgericht Köln, sowie mir wurde direkt an mich gerichtet.

Beweis 3: Ladung zum Gütetermin vom 20.05.2005,

Beweis 4: Da ich nicht anwaltlich vertreten war, hat mich der Richter Fabricius am 14.06.2005 darauf hingewiesen, Zitat: „Sie werden gebeten, künftig alle Schriftsätze an das Gericht in 3-facher Ausfertigung einzureichen, zwecks Übersendung an die Gegenseite.“

Beweis 5: Mein klärendes Schreiben vom 01.07.2005 an die 15. Kammer des Arbeitsgericht Köln.

 

Die Loschelder Kanzlei hat wissentlich, im Namen der Fa. Ford Werke GmbH Köln, ohne meine Vollmacht für das Arbeitsgericht Köln, in Zusammenarbeit mit den Richtern Frau Bock, und Herr Fabricius vom Arbeitsgericht Köln ein Entmündigungsverfahren gegen mich eingeleitet, um mir mein Patent Nr.: DE 10 2004 026 929, zu enteignen. Beide Richter hatten mich bis dahin weder gesehen noch gesprochen.

Beweis 6: Vollmacht der Loschelder Kanzlei für das LG und OLG Düsseldorf,

Beweis 7: 23.06.2005 Handschriftliche Vorlage von der Richterin Frau Bock,

Beweis 8: 23.06.2005 Schriftliche Anfrage zur meiner Prozessfähigkeit seitens der 15. Kammer des Arbeitsgerichts Köln des Richters Dr. Fabricius an die unbekannte Loschelder Kanzlei,

Beweis 9: 29.06.2005 Loschelder Kanzlei schickt mir die Anfrage zu meiner Prozessfähigkeit.

 

Der Richter Luhmer lässt die Klage zu, obwohl die Oberstaatsanwältin Frau Müller vorträgt, das sie alle meine Strafanzeige, die sie aufgelistet hat, trotz dem gesetzlich vorgeschriebenen Legalitätsprinzip, wissentlich nicht untersuchen hat.

- Strafantrag Az.: 74 Js 176/05 bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen die Anwältin Frau Dr. Kippels, die durch die Fa. Ford Werke GmbH nachweislich mit 100.000,00 Euro bestochen wurde.

- Strafantrag Az.: 168 Js 49/05 bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen die Richter Herr Fabricius, Frau Bock, wegen Verletzung der Menschenrechte, Beleidigung, übler Nachrede, u. a.

- Strafantrag Az.: 116 Js 551/05 bei der Staatsanwaltschaft Köln sowie Klage Az.: 120 C 586/06 am Amtsgericht Köln gegen den Geschäftsführer der Fa. Ford Werke GmbH Köln Herrn Bernhard Mattes, wegen Unterschriften Fälschung, Verletzung der Menschenrechte, u. a.

- Strafantrag Az.: 29 Js 1565/05 bei der Staatsanwaltschaft Essen gegen den Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes Herrn Michael Knipp, der sich mir als Anwalt vorgestellt hat, und in dessen Kanzlei ich den gegnerischen Anwalt Herr Bartenbach kennen gelernt habe (Parteiverrat).

- Strafantrag Az.: 74 Js 217/05 gegen den gegnerischen Anwalt Herr Prof. Dr. Bartenbach CBH Kanzlei / Köln, wegen Betrug, Urkundefälschung, u. a.

- Strafantrag Az.: 74 Js 322/05 gegen die kriminelle Loschelder Kanzlei/Köln, u.a.

 

Die rassistischen Äußerungen der Richter der 15. Kammer des Arbeitsgericht Köln Frau Bock, Herr Fabricius, ich sei ein Untermensch, Prozessunfähig, u. a. sowie kriminellen Handlungen der Richter des Arbeitsgericht Köln in Zusammenarbeit mit der Loschelder Kanzlei, werden durch die Klage der Oberstaatsanwältin Frau Müller sowie dem Richter des Amtsgericht Köln Herr Luhmer, gemeinsam wissentlich unterstützt. In der Klage, vertritt die Oberstaatsanwältin Frau Müller die Meinung, dass die wissentliche rassistische Äußerung mir gegenüber, ich Ivan sei ein Untermensch, sowie die Einschüchterungsmethode der Richter, Frau Bock, Herr Fabricius, die gängige Praxis in der Deutsche Justiz ist. Daher hält Sie meine Aufregung für absolut unverständlich.

Beweis 10: Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Oberstaatsanwältin Frau Müller vom 28.08.2007.

 

Der Richter Luhmer war von mir am 06.10.2007 wegen Besorgnis der Befangenheit, wegen der Strafanzeige vom 05.10.2007 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, sowie der Klage Az.: 2b O 208/06 vom 09.10.2007 beim Landgericht Düsseldorf, rechtskräftig abgelehnt und aus dem Verfahren ausgeschlossen worden.

Beweis 11: Strafanzeige vom 05.10.2007 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf.

Beweis 12: Antrag auf Besorgnis der Befangenheit vom 06.10.2007.

Beweis 13: Klageerweiterung vom 09.10.2007 beim Landgericht Düsseldorf.

Ich habe die Verhandlung am 10.10.2007 um 11 Uhr sowie 14 Uhr ohne einen Anwalt geführt.

Beweis 14: Bestätigungsschreiben der Mandatniederlegung an den Anwalt Herr Palm.

 

Der Rechtsanwalt Herr Palm, den ich zum Amtsgericht Köln mitgebracht habe, hat das Mandat mir gegenüber um 10.50 Uhr in der Cafeteria des Amtsgericht Köln, zehn Minuten vor der Verhandlung, niedergelegt mit der erpresserischen Begründung, Zitat: „Ich kann Sie vor dem Gericht nicht vertreten, da Sie nicht bereit sind, sich bei den Richter Herr Fabricius, Frau Bock vom Arbeitsgericht Köln, bei der Oberstaatsanwältin Frau Müller und dem Richter Luhmer zu entschuldigen. Außerdem ist Ihr Verfahren von Raum 247 auf Raum 16 verlegt worden.“

Als ich dort ankam stellte ich fest, dass nur mein Fall in den für die Hochsicherheitstrakt speziell abgesperrten Raum 16 des Amtsgericht Köln verlegt worden war.

Als wir in den Verhandlungssaal um 11 Uhr eingetreten sind, hat Herr Palm dem Gericht von der Tür aus zugetragen, Zitat: „Ich habe eine Stunde lang auf ihn eingeredet, es tut mir Furchtbar leid, aber er bleibt bei seiner Meinung. Somit werde ich ihn hier nicht vertreten.“ Er hat sich in den Zuschauerraum gesetzt.

In der Verhandlung am 10.10.2007 um 11 Uhr habe ich dieses Mal den Richter Luhmer wegen Besorgnis der Befangenheit mündlich abgelehnt. Er nahm den Befangenheitsantrag an und meinte, Zitat: „Wie Sie wollen, heute um 14 Uhr geht es weiter mit dem Richter Herrn Baumgarten.“

Um 14 Uhr am selben Tag des 10.10.2007 saß der von mir abgelehnte Richter Luhmer, statt der von Ihm angekündigte Richter Herr Baumgarten, wieder da.

Als erste fragte er mich, Zitat: „Haben Sie keinen Anwalt.“ Ich antwortete, Zitat: „Ich habe keinen Anwalt. Ich werde mich selbst weiter vertreten. Wo ist der neue Richter Herr Baumgarten den sie mir angekündigt haben,“ fragte ich den Richter Herrn Luhmer.

Er war nicht zu erreichen, aber es reicht wenn ich Ihnen das Schreiben im voraus übergebe,“ antwortete Herr Luhmer. Der Richter Luhmer übergab mir ein von Ihm selbst angefertigtes Schreiben (Beschluss). Das entlastende Schreiben (Beschluss) für den Richter Luhmer wurde von dem Richter Baumgarten wissentlich weder angefertigt noch unterschrieben.

Beweis 14: Schreiben (Beschluss) vom 10.10.2007 vom Richter Luhmer.

 

Somit war der Richter Herr Luhmer durch den fehlenden, entlastenden Beschluss des Richters Herr Baumgarten weiterhin nicht für das Verfahren zugelassen. Im Schreiben wurde als Anwalt Herr Palm genannt, obwohl dieser dem Gericht um 11 Uhr mündlich verkündet hat, dass er sein Mandat niedergelegt hat.

 

Die Verhandlung hat der befangene Richter Herr Luhmer aufgenommen trotz meines Protestes, dass er wegen Befangenheitsantrag, Strafanzeige bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft sowie wegen der Klage am Landgericht Düsseldorf weiter befangen ist. Er meinte, dass die Verhandlung zu Ende geführt wird, und danach kann ich mich beschweren.

Meine Beweise, dass die Richter der 15. Kammer des Arbeitsgericht Köln mich zuerst beleidigt haben und ich dies nur klar stellen wollte, und dass die Loschelder Kanzlei keine Vollmach für das Arbeitsgericht Köln hatte lehnte der Richter ab.

Herr Luhmer weigerte sich meine Beweise zur Protokoll zu nehmen, und legte die Beweise demonstrativ direkt in den Abfalleimer.

Seine Begründung, Zitat: „Wir leben in der Demokratie, und egal was Ihnen die Richter angetan haben, diese Worte dürfen Sie nicht benutzen. Die Benutzung dieser Wörter ist in Deutschland  unter Strafe gestellt.“

Am Ende der Verhandlung hat er mir ein Urteil, (zwei Jahre auf Bewährung?),  durch die Unbekannte Staatsanwältin vorlesen lassen. Das ist keine richterliche Freiheit, dass ist eine wissentliche kriminelle Handlung seitens des Richters Luhmer.

 

Die Klageerhebung gegen mich (Dipl. Ing. Ivan Zilic) seitens der Oberstaatsanwältin Frau Müller, beruht auf der Basis, dass man, Juden, Ausländer, und Andersdenkende, bei einem Rechtsstreit sofort entmündigt. Dies ist nach dem Wortlaut in ihrer Klageschrift die gängige Praxis in der Deutschen Justiz. Die Erhebung der Klage auf dieser Basis ist eine verfassungswidrige Handlung.

Die Zulassung der Klage durch den Richter am Amtsgericht Köln Herr Luhmer ist verfassungswidrig. Die Führung der Verhandlung sowie die Urteilsprechung durch den wegen Befangenheit abgelehnten Richter Herrn Luhmer ist verfassungswidrig.

Daher ist das verfassungswidrige Verfahren am Amtsgericht Köln sowie das Urteil, das der Richter Herr Luhmer gegen mich am 10.10.2007 geführt und gesprochen hat, null und nichtig und geht ins Leere. Außerdem wurde mir das Urteil bis heute nicht zugestellt.

Daher besteht der begründete Verdacht, dass der Richter Herr Luhmer sowie die Oberstaatsanwältin Frau Müller, vermutlich von der selben Person, dem Lobbyisten der Bundesjustizministerium und dem Anwalt der Fa. Ford Werke GmbH Herrn Prof. Dr. Bartenbach, genauso wie meine frühere Kölner Anwältin Frau Dr. Kippels (Strafverfahren Az.: 74 Js 176/05), u. a. bestochen wurden. Durch die Bestechungen der Richter, Anwälte, Staatsanwälte, versucht der Geschäftsführer der Fa. Ford Werke GmbH Köln Herr Mattes ein Entmündigungsverfahren gegen mich einzuleiten, um die seit 15.03.2005 (Unbeschränkte Inanspruchnahme) fälligen Zahlungen der Fa. Ford Werke GmbH mir gegenüber zu vermeiden und mir mein Patent DE 10 2004 026 929 zu enteignen.

 

Hiermit beantrage ich, das Ermittlungsverfahren gegen den Richter am Amtsgericht Köln Herr Luhmer, die Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Köln Frau Müller, dem Kölner Anwalt Herr Palm, den Richtern am Arbeitsgericht Köln Frau Bock, Herr Dr. Fabricius, die Bundesjustizministerin Frau Zypries, dem Lobbyiste der Bundesjustizministerium und Anwalt der Fa. Ford Werke GnbH Köln Herr Prof. Dr. Bartenbach, dem Geschäftsführer der Fa. Ford Werke GmbH Köln Herr Bernhard Mattes, wegen Organisierter Wirtschaftskriminalität, durch das Bundesjustizministerium, vorsätzliche Verletzung der Menschenrechte Artikel 1, 2, 3, 14, 103 GG, § 129 Bildung einer kriminellen Vereinigung, § 263 StGB Betrug, §§ 343, 253 StGB Erpressung, § 339 StGB Rechtsbeugung, § 331 StGB Vorteilsannahme, §§ 332, 335 StGB Bestechlichkeit, § 257 StGB Begünstigung, § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger, Belohnung und Billigung von Straftaten, Parteilichkeit, u. a. aufzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dipl. Ing. Ivan Zilic

Anlagen

 

 

URKUNDEFÄLSCHUNG

 

Dipl. Ing. Ivan Zilic

Meister-Gerhard-Str. 17

50674 Köln

 

Staatsanwaltschaft München

Leitender Oberstaatsanwalt – Abteilung I

Herr Dr. Hödl

Arnulfstr. 16 - 18

80335 München

 

vorab per Fax.: 089 / 5597 - 3038

 

Köln den 13.04.2008

 

Strafantrag Az: 60 AR 738/08

gegen die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel,

wegen Organisierte Wirtschaftskriminalität.

 

 

Strafantrag von Herrn Ivan Zilic, Meister-Gerhard-Str. 17, 50674 Köln, gegen die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel, wegen öffentlicher Unterstützung der organisierten Wirtschaftskriminalität durch Ihre Erfüllungsgehilfin, Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypris, ihren Verrichtungsgehilfen den Lobbyisten im Justizministerium Herrn Prof. Dr. Bartenbach sowie den Geschäftsführer der Fa. Ford Werke GmbH Köln Herrn Bernhard Mattes.

 

B e g r ü n d u n g:

Ich bin deutscher Staatsbürger, Diplom Ingenieur für Maschinenbau und habe, bis 31.12.2003, fünfundzwanzig Jahre in der Innenausstattungsabteilung als außertariflicher Angestellter im Europa Gruppenstab, bei der Fa. Ford Werke AG, gearbeitet.

Ich habe in meiner Freizeit, außerhalb der Fa. Ford Werke AG ein produktionsrelevantes Halterschweißverfahren (Patent 102004026929) entwickelt und den verantwortlichen Mitarbeitern der Rohbauabteilung der Fa. Ford Werke AG am 03.11.1998 in einer Präsentation vorgestellt.

 

1. Erster Vertrag zwischen mir - Zilic und der Fa. Ford Werke AG zur Nutzung meiner Erfindung.

Am 13.11.1998 habe ich das Verfahren schriftlich unter der Ford Projekt Nr. 10915594 der Fa. Ford Werke AG angeboten. Dazu habe ich die technische Beschreibung meiner Erfindung geliefert (§§ 5 Meldepflicht, 18 Mitteilungspflicht ArbNErfG). Am 24.03.1999 hat der Vorstand der Fa. Ford Werke AG mein Halterschweißverfahren genehmigt (Unbeschränkt in Anspruch genommen und mit $ 7.81 pro Halter festgesetzt. § 8 Frei gewordene Diensterfindungen ArbNErfG. 3. wenn der Arbeitgeber sie nicht innerhalb von vier Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Meldung (§ 5 Abs. 2 und 3) oder im Falle des § 7 Abs. 2 innerhalb von zwei Monaten nach dem Verlangen des Arbeitnehmers in Anspruch nimmt.)

Am 18.09.1999 habe ich einen Verbesserungsvorschlag geschrieben. Dafür habe ich vom Vorstandsvorsitzenden der Fa. Ford Werke AG Herrn Rolf Zimmermann, einen Award of Excelence erhalten. Seit dem 24.03.1999 weigert sich die Fa. Ford Werke GmbH (AG) Köln standhaft, an mich als Erfinder eine Erfindervergütung sowie seit 29.09.2005 Lizenzzahlungen auf mein Patent, zu leisten.

 

2. Zweiter Vertrag zwischen mir - Zilic und der Fa. Ford Werke GmbH zur Nutzung meiner Erfindung.

Nachdem ich am 31.12.2003 in den vorzeitigen Ruhestand gegangen bin, habe ich am 30.03.2004 über meinen Anwalt Herrn Strauch meine Ansprüche (Mitteilung / Meldunge einer Erfindung) geltend gemacht. Am 15.03.2005, ein Jahr später, hat die Fa. Ford Werke GmbH, meine Erfindung zum zweiten Mal unbeschränkt in Anspruch genommen. Trotz der eindeutigen Rechtslage, weigert sich die Fa. Ford Werke GmbH (AG) Köln weiter standhaft, an mich als Erfinder eine Erfindervergütung sowie seit 29.09.2005 Lizenzzahlungen auf mein Patent, zu leisten. (§ 12 Feststellung oder Festsetzung der Vergütung ArbNErfG. 2Bei unbeschränkter Inanspruchnahme der Diensterfindung ist die Vergütung spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Erteilung des Schutzrechts zu zahlen).

 

3. Dritter Vertrag zwischen mir - Zilic und der Fa. Ford Werke GmbH zur Nutzung meiner Erfindung.

In der mündlichen Verhandlung am 31.01.2006 haben wir uns auf die Auszahlung des Gesamtgewinns aus einem Jahr, den die Fa. Ford Werke GmbH durch die Benutzung meiner Erfindung Patent Nr.: 10 2004 026 929 erzielt hat, geeinigt. In der Verhandlung am Landgericht Düsseldorf, wurde die Fa. Ford Werke GmbH von Herr Dr. Drömer - Leiter der Patente und Schutzrechte der Fa. Ford Werke GmbH, Herr Prof. Dr. Bartenbach – Vertreter des Justizministeriums und Anwalt der Fa. Ford Werke GmbH, seinem Kollegen Herrn Fock und dem Patentanwalt Herrn Sevenich, vertreten. Auf meiner Seite waren in der Verhandlung neben mir meine beiden Anwälte, Frau Sicher, Herr Specks sowie Frau Fessel. Trotz der Gerichtlichen Einigung und der eindeutigen Rechtslage, weigert sich die Fa. Ford Werke GmbH (AG) Köln weiter mit Unterstützung der Bundeskazlerin Frau Merkel und der Justizministerin Frau Zypris, an mich als Erfinder eine Erfindervergütung sowie seit 29.09.2005 Lizenzzahlungen auf mein Patent, zu leisten.

 

 

Bei den vielen Versuchen, meine Zahlungsansprüche durchzusetzen, hat meine Anwältin Frau Dr. Kippels zu ihrem Schreiben am 18.11.2004 an die Fa. Ford Werke GmbH, das Fa. Ford-Formblatt „ZUSÄTZLICHE ERKLÄRUNG FÜR ARBEITNEHMER“ wissentlich ohne meine Unterschrift beigefügt.

In dem Ford Formblatt steht unmissverständlich, dass dieses nur unterschrieben werden sollte, wenn der Erklärende zur Zeit im Arbeitsverhältnis mit der Fa. Ford Werke ist. Zitat: „Diese Erklärungen müssen von jedem Erfinder, der zum Zeitpunkt der Meldung der Erfindung bei DER FORD-WERKE AG ODER DEM FORSCHUNGSZENTRUM AACHEN angestellt war, einzeln ausgefüllt und unterschrieben werden.“

Da ich am 31.12.2003 in den Ruhestand gegangen bin, habe ich diese ZUSÄTZLICHE ERKLÄRUNG FÜR ARBEITNEHMER bewusst nicht unterschrieben.

Beweis 1: Schreiben vom 18.11.2004 der Anwältin Frau Kippels.

 

Am 20.12.2004 habe ich über meine Anwältin Frau Dr. Kippels die Klage Az.: 4a O 484/04 am Landgericht Düsseldorf gegen die Fa. Ford Werke AG angestrengt. Die Klage wurde mit dem Ersten Vertrag vom 24.03.1999 (Unbeschränkte Inanspruchnahme meines Projektes Nr.: 10915594 seitens des Fa. Ford Werke AG Vorstandes) begründet. Diese Klage wurde am 08.03.2005 seitens der 4a Kammer des Landgericht Düsseldorf zurückgewiesen, mit der Begründung, es fehlt die Unbeschränkte Innanspruchnahme seitens des Arbeitsgebers und das Patent.

Eine Woche später, am 15.03.2005, hat mein früherer Arbeitgeber die Fa. Ford Werke GmbH meine Erfindung Unbeschränkt Innanspruch genommen. Damit war der Zweite Vertrag zwischen der Fa. Ford Werke GmbH und mir, Ivan Zilic rechtskräftig geschlossen.

Am 02.05.2005 habe ich vom DPMA die Patentfähigkeit meiner Erfindung bestätigt bekommen.

Danach haben sich vier Anwälte geweigert, Frau Dr. Kippels, Herr Dahlmann, Herr Strauch und Herr Dr. Schulte-Beckhausen (Loschelder Kanzlei), die Berufung Az.: I-2 U 37/05 für das Oberlandesgericht Düsseldorf zu begründen und einzureichen. Der vierte Anwalt Herr Dr. Schulte-Beckhausen hat meine Berufung am OLG Düsseldorf ohne mein Wissen zurückgezogen.

 

Aus niederen Beweggründen (§ 263 StGB Betrug), hat die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel über Ihre Erfüllungsgehilfin, Bundesjustizministerin Frau Zypris, über ihren Verrichtungsgehilfen Herr Prof. Dr. Bartenbach, am 18.04.2005 die Klage Az.: 4b O 196/05 auf Herausgabe meines Patentes am Düsseldorfer Landgericht gegen mich angestrengt.

Die Begründung: Ich habe das Verfahren „Heften und Ausschweißen eines Winkelhalters“ bei der Fa. Ford eingeführt. In der mündlichen Verhandlung am 17.11.2005 zur Klage Az.: 4b O 196/05 Ford ./. Zilic hat der Vorsitzende Richter Herr Dr. Kühnen die Klage der Fa. Ford Werke GmbH zurückgewiesen mit der Begründung, Zitat: „Das Verfahren der Fa. Tucker GmbH (Heften und Ausschweißen eines Winkelhalters) mit der Projekt Nr.: 10885909 ist nie bei der Fa. Ford Werke AG in die Produktion eingeführt worden. Die Verantwortlichen der Fa. Ford werden gebeten in der eigenen Produktion nachzusehen. Für mich besteht kein Zweifel, dass das Schmelzschweißverfahren eines I – Halters von Herr Zilic mit dem Projekt Nr.: 10915594 in der Produktion der Fa. Ford Werke AG eingesetzt wird. Die Mitteilung / Meldung seiner Erfindung am 30.03.2004 an den Arbeitgeber war ausreichend.“

Am 19.10.2005 wurde die Einstweiligen Verfügung Az.: 4b O 487/05 gegen mich erwirkt. Die Begründung:

In der Klage der Fa. Ford gegen Zilic Az.: 4b O 196/05 sowie in der Fa. Ford ./. Zilic Einstweiligen Verfügung Az.: 4b O 487/05 hat der Mitarbeiter, der Bundesjustizministerin Frau Zypris, Herr Prof. Dr. Bartenbach das Schreiben „Zusätzliche Erklärung für Arbeitnehmer“ vom 18.11.2004 von meiner Anwältin Frau Dr. Kippels als Anlage CBH 4 und CBH 5 als Beweis vorgelegt. In den Beweisunterlagen zu der Klage Az.: 4b O 196/05 - CBH 4 sowie in der Einstweiligen Verfügung Az.: 4b O 487/05 - CBH 5 sind die Anlagen mit meiner Unterschrift seitens des Mitarbeiters der Bundesjustizministerin Frau Zypris, Herr Prof. Dr. Bartenbach versehen. Damit steht fest, mein Unterschrift wurde in den Anlagen CBH 4 und CBH 5, vermutlich im Auftrag von Frau Dr. Merkel, gefälscht (§ 267 III StGB). Mit dieser gefälschten Unterschrift hat Frau Dr. Merkel mir mein Patent DE 10 2004 026 929 ohne rechtliche Grundlagen enteignen (Art. 14 GG) wollen, um die seit 24.03.1999, fälligen Zahlungen seitens der Fa. Ford Werke GmbH zu verhindern.

Beweis 2: CBH 4 Anlage aus der Klage Ford ./. Zilic Az.: 4b O 196/05.Beweis 3: CBH 5 Anlage aus der Einstweiligen Verfügung Ford ./. Zilic Az.: 4b O 487/05. 

Seit 24.03.1999 habe ich drei Verträge mit der Fa. Ford Werke AG / GmbH abgeschlossen. Bis heute habe ich keinen Cent für meine Erfindung (Patent Nr.: DE 10 2004 026 929) weder von der Fa. Ford, Opel, VW, Audi, Volvo, noch von der Fa. Black & Decker, bei der ich die Erfindung gemacht habe, erhalten.

 

Ich habe mich gegen die Deutsche kriminelle Lobby-Parteijustiz bei Frau Dr. Merkel am 06.11.2007 offiziell beschwert, Zitat: „Die Deutsche Justiz will mir meine Erfindung, das Zilic - Halterschweißverfahren (Patent Nr.: DE 10 2004 026 929), ohne entsprechende Ausgleichzahlung, durch ein Entmündigungsverfahren enteignen.“

Antwort der Bundeskanzleramt vom 13.11.2007 war, Zitat.: „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich in der von Ihnen vorgetragenen Angelegenheit wegen der durch die Verfassung und die geltende Rechtsordnung gezogenen Grenzen nicht helfen kann.

Dem Bundeskanzleramt ist es wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit verwehrt, gerichtliche Verfahren zu überprüfen oder gerichtliche Entscheidungen abzuändern, aufzuheben oder auch nur zu bewerten.“

 

Diese Behauptung ist ein vorsätzlicher Fall der Strafvereitelung (§§ 258, 258a StGB), u. a. weil ihr Verrichtungsgehilfe der kriminelle Lobbyist Prof. Dr. Bartenbach mein Unterschrift wissentlich in mehreren Verfahren an mehreren Gerichten nachweislich, trotz Strafanzeige und so genanntem Legalitätsprinzip, ohne Konsequenzen gefälscht hat. Er wird durch die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel und die Justizministerin Frau Zypris durch die weisungsabhängige Parteijustiz (Staatsanwaltschaft, Richter) geschützt.

 

Was die richterlichen Unabhängigkeit anbelangt, wurde diese zwischen 1933 und 1937 von Hitler abgeschafft und nie mehr hergestellt. Die Staatsanwaltschaft sowie Richter klagen gerade wegen dieser Abhängigkeit der Parteijustiz.

Nicht nur ich, auch der Richterbund beklagt, dass in der gesamte EU nur die Richter in Deutschland - seit 1937 -, keine Unabhängigkeit der Entscheidungen haben, sondern den Anweisungen des Justizministeriums folgen müssen. Frau Dr. Merkel wird in ihren Handlungen durch den § 104e StGB geschützt.

 

Zitat aus.: Der Konflikt zwischen der Freiheit des Bürgers und der Macht des Staates.

 

2006

Aus dem Text:

“….Es ist nämlich eine Fehlinformation,…..dass mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft in Deutschland keine unzulässige politische oder sonst unsachgemäße Einflussnahme verbunden sei. Vielmehr lässt sich der Missbrauch der Staatsanwaltschaft in Deutschland als »Organ der Staatsregierung« bis zu ihren…..Anfängen zurückverfolgen….”

Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg

Die Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft

 

2007

Aus dem Text:

“….Die Unabhängigkeit der Justiz wird zunehmend durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind als “nachgeordnete Behörden”, hierarchisch dem Justizminister unterstellt. Sie, die Gerichte und Staatsanwaltschaften, befinden sich in vielfältiger Abhängigkeit, von der Einstellung und “Beförderung” bis hin zur Zuweisung oder Streichung von Haushaltsmitteln. Andererseits gelingt es den Justizministern, die unter Kabinetts- und Parteizwängen stehen, nicht mehr, ausreichende Mittel zu beschaffen, damit der in der Verfassung verankerte Justizgewährungsanspruch umfassend erfüllt werden kann. Auch spielen justizielle Fragen in der politischen Diskussion nur eine untergeordnete Rolle, so dass die Belange der Justiz nicht ausreichend wahrgenommen werden. Daher ist es an der Zeit, dass die Justiz ihre Aufgaben in die eigenen Hände nimmt….”

Deutscher Richterbund

Beschluss der Bundesvertreterversammlung: Selbstverwaltung der Justiz

 

 

Es ist zu vermuten, dass Frau Dr. Merkel vorsätzlich, die mehrfache Urkunden Fälschung (§§ 267 III, 269, 271 StGB) durch ihren Erfüllungsgehilfen, die Bundesjustizministerin Frau Zypris, den Richter Herrn Rau vom Landgericht Frankfurt am Mein Az.: 2-06 O 518/06, den Richtern Frau Hugo, Frau Wirtsch, Frau Friedrich und Herr Schulz Landgericht Saarbrücken Az.: 12 O 29/07, den Richter Frau Bock, Herr Dr. Fabricius vom Arbeitsgericht Köln Az.: 15 Ca 3184/05 u. a. sowie den Verrichtungsgehilfe, den kriminellen Lobbyisten der Automobilindustrie im Bundesjustizministerium, den Anwalt der Fa. Ford Werke GmbH / Köln, der Fa. VW AG / Wolfsburg, u. a. Herr Prof. Dr. Bartenbach am Landgericht Düsseldorf Az.: 4b O 196/05 und Az.: 4b O 487/05, billgt.

 

Mit dieser vorsätzlichen deliktischen Handlung (§§ 263, 267 III StGB), behindert Frau Merkel, Frau Zypris sowie Herr Prof. Dr. Bartenbach, mich, meine Rechte aus meinem Patent Nr.: DE 10 2004 026 929 gegen die Fa. Ford Werke GmbH, die Fa. Emhart Teknologies Tucker GmbH, u. a. wahr zu nehmen.

Bei meinem Rechtstreit mit der Fa. Ford Werke GmbH handelt es sich um einen Privatrechtlichen Streit. Ich habe ein Angebot am 13.11.1998 der Fa. Ford Werke AG vorgelegt. Die Fa. Ford Werke AG hat dies am 24.03.1999 angenommen. Ich habe mein Schweißverfahren am 15.05.1999 geliefert. Seit dem weigert sich Fa. Ford Werke GmbH für das gelieferte Produkt zu zahlen.

 

Daher möchte ich Sie bitten, das Ermittlungsverfahren gegen Frau Dr. Merkel, Frau Zypris, den Geschäftsführer der Fa. Ford Werke GmbH Herrn Bernhard Mattes sowie den Anwalt der Fa. Ford Werke GmbH / Köln und Lobbyisten des Bundesjustizministerium Herr Prof. Dr. Bartenbach, wegen organisierter Wirtschaftskriminalität, vorsätzlicher Urkundenfälschung (§§ 267 III, 269, 271 StGB), Betrug (§ 263 StGB), vermuteter krimineller Handlungen (§ 823 BGB, §§ 25, 27, 29 StGB), Begünstigung (§ 257 StGB), Strafvereitelung (§ 258 StGB), Hehlerei (§ 258 StGB), Begehen durch Unterlassen (§ 13 StGB), Vorsätzliches Handeln (§ 15 StGB), Zugehörigkeit zu einer krimineller Vereinigung (§ 129 StGB), u. a. aufzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dipl. Ing. Ivan Zilic

3 Anlagen

 

 

 

1926

Aus dem Text:

“…Die Regierung, die die Unabhängigkeit der Richter schädigt, untergräbt schlechthin die Säule des Rechtsstaates…”

Jubiläumsfeier des (Sächsischen) Oberverwaltungsgerichts

Ansprache von Präsident Wirkl. Geh. Rat v. Nostitz-Drzewiecki vom 02.01.1926

 

1953

40. Deutscher Juristentag (Sieg der Reformgegner?)

Aus dem Text:

Gutachter Prof. Dr. Ridder:

“….Es gibt keine “rechtsprechende Gewalt”….in der Demokratie des Grundgesetzes….”

Prof. Dr. Schmidt:

“….Ich habe den Art. 92 und den Art. 20 GG zu sehen und zu verstehen gesucht auf dem Hintergrunde der ganzen ungeheuer bewegten Justizgeschichte unseres Volkes, in der es doch wirklich dramatische Erscheinungen gegeben hat, Erscheinungen, aus denen man ganz deutlich sehen kann, wie gefährlich die reine Parteipolitik und die Machtpolitik der Unabhängigkeit der Rechtsprechung oft genug geworden ist und jeden Augenblick wieder werden kann

40. Deutscher Juristentag, öffentlich-rechtliche Abteilung:

Empfiehlt es sich, die vollständige Selbstverwaltung aller Gerichte im Rahmen des Grundgesetzes gesetzlich einzuführen?

 

1989

Aus dem Text:

“….Immer wieder sehen wir die Platonische Frage »Wer soll herrschen?« , sie spielt noch immer eine große Rolle in der politischen Theorie, in der Theorie der Legitimität, und insbesondere in der Theorie der Demokratie. Es wird gesagt, daß eine Regierung das Recht hat zu herrschen, wenn sie legitim ist, das heißt, gemäß den Regeln der Konstitution von einer Mehrheit des Volkes oder seiner Vertreter gewählt wurde. Aber wir dürfen nicht vergessen, daß Hitler auf legitime Weise an die Macht kam und daß das Ermächtigungsgesetz, das ihn zum Diktator machte, von einer parlamentarischen Mehrheit beschlossen wurde. Das Legitimitätsprinzip reicht nicht hin….”

Sir Karl Popper

Wer soll herrschen?

 

1999

Aus dem Text:

“….Was eigentlich ist die Gewaltenteilung und was macht sie so wichtig? Darüber, wie ein Staat idealerweise aufgebaut sein sollte, haben sich Denker seit Jahrtausenden den Kopf zerbrochen….Während man….im Mittelalter vor der Erörterung staatstheoretischer Probleme erst einmal in der Bibel nachlas, wie die Welt eigentlich funktioniert und wer der Mensch ist, begann man sich in der Neuzeit an der Realität zu orientieren. Man fing an, auf den Menschen zu schauen, um ein Menschenbild zu gewinnen. Und nach diesem Menschenbild richtete man seine Vorstellungen von den Notwendigkeiten staatlicher Ordnung aus….der Engländer John Locke die Menschen etwas positiver….Warum, so fragt er, sollen sich die Menschen einem “Oberwolf” unterwerfen? Wenn schon Unterwerfung, dann doch allenfalls so weit, wie sie unbedingt notwendig ist, um Recht und Ordnung zu garantieren….Schon bei Locke finden wir das Modell eines gewaltengeteilten Staates, wenn auch noch nicht im modernen Sinne: Wir haben es nicht mehr mit einem Monarchen (König, Tyrann) zu tun, dessen Wille zugleich Gesetz ist, die Gesetze werden vielmehr von einem von dem König, also der ausführenden Gewalt, unabhängigen Gremium, dem Parlament beschlossen. Und diese Gesetze bilden die Spielregeln für die ganze Gesellschaft, sie stehen über allen, ihnen ist auch der König unterworfen. Ich betone das Wort “unterworfen”, weil ich den Eindruck habe, daß das demokratische Bewußtsein mancher Exekutivorgane der Gegenwart, gemessen an dem von John Locke erreichten zivilisatorischen Niveau, eher dem Spätmittelalter zuzuordnen ist………”

Udo Hochschild, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden:

Gewaltenteilung in Deutschland - die steckengebliebene Reform

 

2002

Aus dem Text:

“….Wie machen es die anderen? Deutschland ist nahezu umzingelt von Rechtsordnungen, die ihrer Justiz eine deutlich höhere Unabhängigkeit von der Exekutive bewilligen als hierzulande. Die südeuropäischen Länder Frankreich, Italien und Spanien kennen die Selbstverwaltung der Gerichte seit langem,[…..]. Zahlreiche weitere europäische Länder haben in den letzten Jahren neue Strukturen für die Justizverwaltung geschaffen. Ungarn kennt einen Landesrechtspflegerrat, dem die Richter unterstellt sind. In Portugal hat die Verfassung 1997 einen obersten Rat der Gerichtsbarkeit installiert, die dänischen Kollegen arbeiten seit 1999 mit einem Justizselbstverwaltungsrat. In den Niederlanden führt seit Januar 2002 ein eigener “Rat für die Rechtsprechung” als Selbstverwaltungsorgan die Dritte Staatsgewalt. Weiterhin planen Norwegen zum 1.11.2002 sowie Polen die Einführung von Selbstverwaltungssystemen. Den EU-Beitrittskandidaten unter den mittel- und osteuropäischen Staaten hat Brüssel nahegelegt, Selbstverwaltungselemente in die Justizverwaltung als Nachweis der Unabhängigkeit der Judikative zu implementieren. Estland und Litauen haben dementsprechend Selbstverwaltungsorgane geplant, die ihre Arbeit im Jahre 2002 aufnehmen werden bzw. bereits aufgenommen haben….Würde eigentlich die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland derzeit die Aufnahmekriterien der EU erfüllen?….”

Präsident des LG Geert W. Mackenroth, Itzehoe, und Direktor des AG Hanspeter Teetzmann, Delmenhorst

Mehr Selbstverwaltung der Justiz

 

2004

Aus dem Text:

“….Willy Brandt hat einmal gesagt, Demokratie bedeutet Kontrolle von Macht und das heißt natürlich Kontrolle der Regierung. Diese Kontrolle findet aber offenkundig nicht statt durch eine CDU-Mehrheitsfraktion in diesem Parlament, die sich offensichtlich dafür entschieden hat, ein Abnickverein mit Pensionsanspruch zu sein….Wenn es um die Mächtigen im Freistaat geht, ist die sächsische Staatsanwaltschaft zur institutionalisierten Strafvereitelungsbehörde geworden. Welch furchtbarerer Rückschritt gegenüber dem, wofür die Menschen in diesem Lande 1989 auf die Straße gegangen sind, auch Mitglieder und spätere Mitglieder der CDU, die heute parteiintern als “Revolutionsadel” belächelt und verspottet werden!….”

Karl Nolle, Landtagsabgeordneter

Rede vor dem Sächsischen Landtag vom 05.02.2004

 

 

Petition an den Deutschen Bundestag gegen die Kanzlerin Frau Dr. Merkel wegen vorsätzlicher Verletzung der Menschenrechte entgegen der Artikel 1, 2, 3 Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Vermuteter Vorteilsannahme, Bestechlichkeit (§§ 331, 332 StGB) im Amt seitens der amerikanischen Fa. Ford und Black & Decker.

 

Über die Unterhändler der Fa. Ford Werke GmbH Herr W. M. Luchs, Herr Heinermann, Herr Dieter Klaas, Herr Dr. Wolfgang T. Leskau, in beisein des Zeugen Herr Ivan Miletic, hat mir der frühere Vorsitzende der Fa. Ford Werke AG Herr Albert Caspers am 18.04.2008 um 13 Uhr im Intercontinental Hotel in Düsseldorf unterstellt, dass ich ein Vergleichsangebot, der heutigen Geschäftsleitung der Fa. Ford Werke GmbH um Herr Bernhard Mattes, für die Nutzung meiner Erfindung, (Patente Nr.: DE 10 2004 026 929) von 100 Millionen Euro ausgeschlagen habe. Ich habe seitens der Geschäftsleitung der Fa. Ford Werke GmbH nie ein Angebot von 100 Millionen Euro erhalten.

 

Es ist zu vermuten, dass Frau Dr. Merkel, sowie Frau Zypries sich das Geld über den Lobbyisten im Bundesjustizministerium und den Anwalt der Fa. Ford Werke GmbH Herrn Prof. Dr. Bartenbach auszahlen ließen und diese falsche Meldung in die Welt gesetzt haben um mich in der Öffentlichkeit zu denunzieren.

 

Rechtsbeugung (§ 339 StGB) – Durch die dienstliche Anweisung an die Staatsanwaltschaft Köln im Fall Zilic gegen die Fa. Ford Werke GmbH nicht zu ermitteln, hat Frau Dr. Merkel in Zusammenarbeit mit der Bundesjustizministerin Frau Zypries und dem Lobbyisten im Bundesjustizministerium, dem Anwalt der Fa. Ford, VW, u. a. Herr Prof. Dr. Bartenbach den Versuch der vorsätzlichen Enteignung (Artikel 14 GG) meines Patentes DE 10 2004 026 929 ohne gesetzliche Grundlage (Artikel 103 GG), persönlich geleitet.

 

Ihr Ziel war es, meine Schadensersatzforderungen gegenüber der Fa. Ford Werke GmbH zu verhindern.

 

Diese kriminellen Handlungen seitens der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel, Bundesjustizministerin Frau Zypries sowie des Lobbyisten in der Bundesjustizministerium  Herrn Prof. Dr. Bartenbach, kann ohne rechtliche Folgen nur durch die dem Justizministerium unterstehende Parteijustiz betrieben werden.

 

Mit freundliche Grüße

 

 Dipl. Ing. Ivan Zilic

1 Antwort auf “Änderung des Artikel 20 und 92 GG wegen krimineller Lobby-Parteijustiz in der BRD”

  1. Lupo sagt:

    Die EU hat schon reagiert auf den kriminellen Lobbyisten, der von Deutschen durchgeknallten Politikern überall eingeführt wird und wurde.

    Und dann diese Bestechungs Orgien im Ausland auf Staatskosten und durch Diplomaten und anderes Gesindel aus der GTZ

    Schlimmer wie jede Bananen Republik!

    In unseren Stellungnahmen zu den Parteispendenskandalen in den vergangenen Jahren haben wir immer wieder betont, dass der Begriff des Amtsträgers in unserem Korruptionsstrafrecht auch Abgeordnete umfassen muss, wenn politische Korruption glaubhaft eingedämmt werden soll. Das Verbot des Stimmenkaufs im Sinne des §108e StGB - also ausschließlich bei parlamentarischen Abstimmungen - entspricht nicht dem internationalen Standard. Nach dem Entwurf der Vereinten Nationen soll vielmehr jede Form politischer Korruption bei Parlamentariern strafbar sein. Unser Strafrecht weist insofern schon zum europäischen Standard bedenkliche Lücken auf, die international durchaus negativ zur Kenntnis genommen werden.
    http://www.transparency.de

    Im Original Link dann die Stellungsnahme der Deutschen Parteien, mit ihren Ausreden, warum sie so schön kriminell und korrupt sein dürfen und Schmier Gelder annehmen dürfen.

    mehr

    http://balkanforum.org/thread.php?threadid=777

    Straffreiheit für die Kriminellen in Deutschland, die sich Politiker nennen ! So sehen die Fakten aus.

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